SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE21 Tischler Innenausbau Referenznummer der Bekanntmachung: VE21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE21 Tischler Innenausbau
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE21 Tischler Innenausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung Schulcampus Oldenburg, Neubau von zwei Schulgebäuden(Fachklassentrakt und Gemeinschaftsschule) und einer Sporthalle.Adresse: Adolf-Friedrich-Str., 23758 Oldenburg i.H.Beschreibung Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird dasGymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wir mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst.Tischlerarbeiten exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung• Holzhandlauf in Eiche ca. 250 m²• Fensterbänke in HPL ca. 850 m²• Boulderwand in Holzwerkstoffplatten ca. 22 m²• Akustik-Pinnwände mit Rahmen ca. 50 m²• Wandverkleidung mit Holzlamellen in Eiche ca. 40 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Obernfeld
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37434
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.