Vergabe Betrieb des Campingplatzes Bostalsee
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-st-wendel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Betrieb des Campingplatzes Bostalsee
Der Campingplatz Bostalsee in Nohfelden-Bosen im Landkreis Sankt Wendel (nördliches
Saarland) verfügt über 438 Stellplätze, Familien- und Gruppenzeltplätze, familiengerechte
Märchenhäuser, Mietwohnwagen und Mietzelte. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Er
hat eine Größe von 14 ha und befindet sich am südöstlichen Ausläufer des Bostalsee nur
wenige Gehminuten von ihm entfernt. Auf Beschluss des Kreistages vom 18.07.2022 soll die Campingplatz-Anlage im Laufe des
Kalenderjahres 2023 privatisiert werden. Die Konzessionsvergabe zum Betrieb des
Campingplatzes wird zusammen mit der Gewährung eines 30 Jahre währenden
Erbbaurechtsvertrag, für das Grundstück im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
- Kriterium: Preis
Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des GBW und der KonzVgV durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe Betrieb des Campingplatzes Bostalsee
Ort: Zug
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen.
Der genaue Wert wird aus Gründen des Schutzes von berechtigten Geschäftsgeheimnissen des Bieters nicht offen gelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html