Vergabe Betrieb des Campingplatzes Bostalsee
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-st-wendel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Betrieb des Campingplatzes Bostalsee
Der Campingplatz Bostalsee in Nohfelden-Bosen im Landkreis Sankt Wendel (nördliches
Saarland) verfügt über 438 Stellplätze, Familien- und Gruppenzeltplätze, familiengerechte
Märchenhäuser, Mietwohnwagen und Mietzelte. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Er
hat eine Größe von 14 ha und befindet sich am südöstlichen Ausläufer des Bostalsee nur
wenige Gehminuten von ihm entfernt. Auf Beschluss des Kreistages vom 18.07.2022 soll die Campingplatz-Anlage im Laufe des
Kalenderjahres 2023 privatisiert werden. Die Konzessionsvergabe zum Betrieb des
Campingplatzes wird zusammen mit der Gewährung eines 30 Jahre währenden
Erbbaurechtsvertrag, für das Grundstück im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des GBW und der KonzVgV durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
1.) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 500.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
3.) Eigenerklärung über (3.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (3.2) den Umsatz im Geschäftsfeld Campingplatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
4.) Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
5.) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über den Betrieb eines Campingplatzes, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art der Leistungen, c) Größe der Grundstücksfläche des referenzierten Campingplatzes, d) Anzahl der Stellplätze des referenzierten Campingplatzes e) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.12.2017 bis 11.12.2022, und f) Leistungserbringer.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn bei a) Art des Auftraggebers, Name, Anschrift und Wert der referenzierten Leistungen nachgewiesen werden, bei b) Art der Fachabteilungen betreffend die referenzierten Leistungen: Betrieb eines Campingplatzes, Betrieb eines Campingplatzes mit internationalen Gästen, Betrieb eines ganzjährig geöffneten Campingplatzes, Betriebs eines 4-Sterne Campingplatzes, Betrieb eines 5-Sterne Campingplatzes oder Betrieb eines Campingplatzes mit verschiedenen Mietobjekten nachgewiesen wird, bei c) Größe der Grundstücksfläche des referenzierten Campingplatzes nachgewiesen werden, bei d) Anzahl der Standplätze des referenzierten Campingplatzes nachgewiesen werden, bei e) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 12.12.2017 bis 11.12.2022
nachgewiesen werden, bei f) Leistungserbringer, der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer Eignungsleihe, nachgewiesen werden.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Konzessionsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ elektronisch in
Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Konzessionsgeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ein-
zureichen.
2. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
der Teilnahmeanträge beim Konzessionsgeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Konzessionsgebers bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden
Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Konzessionsgebers bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Konzessionsgeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen
beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung der Konzession der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftrag-
nehmer“), muss er/sie die Teile der Konzession, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deck-
blatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Konzessionsgeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Konzessionsgeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Konzessionsgeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. vgl. Ziffer 5 für Eignungsleihe
6. vgl. Ziffer 6 für Selbstreinigungsmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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