Beratung und Umsetzung einer Unternehmensfinanzierung - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 5206/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gruppe.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Umsetzung einer Unternehmensfinanzierung - Angebotsphase
Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen zur Beratung und Umsetzung einer Unternehmensfinanzierung.
Lübeck
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) ist mit ihren Tochterunternehmen der führen-de Energieversorger im Wirtschaftsraum Lübeck. Aufgestellt und ausgerichtet als Multi-Utility-Unternehmen verfügen die Stadtwerke Lübeck (Konzern) über ein umfassendes energiewirtschaftliches Produktportfolio und eine effiziente Netzinfrastruktur in der Hansestadt Lübeck und einigen Nachbargemeinden. Zudem wird der Personennahverkehr einschließlich des Fährbetriebs durch den Konzern der Stadtwerke Lübeck abgedeckt.
Die Geschäftsleitung der SWL Gruppe hat zur Sicherung und Ausweitung des Leistungsangebotes für die Region und die Kunden sowie darüber hinaus für den Zeitraum bis 2032 umfangreiche Investitionen geplant.
Vor dem beschriebenen Hintergrund ist es das Ziel der SWL Gruppe, die Strukturierung und Einwerbung von erforderlichen Neufinanzierungen für ihre Tochtergesellschaften im Rahmen der Wachstumsstrategie zu realisieren und alternative Lösungen für mögliche Umfinanzierungen bestehender Darlehen zu erarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung und Umsetzung einer Unternehmensfinanzierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6XY4
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.