Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OH/2023-99

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-286181)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OH/2023-99
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache für die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Dozenten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-286181

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Um Studierenden, Mitarbeiter:innen und Interessierten ein breites fakultatives Angebot an Sprachkursen für Deutsch als Fremdsprache unterbreiten zu können, beabsichtigt das Sprachenzentrum der Friedrich-Schiller-Universität entsprechende Dienstleistungen über geeignete Dozenten/Honorarkräfte zu beschaffen.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Dozenten der Abschluss eines Vertrages angeboten. Die Kurse sind nachfrageorientiert und anwendungsbezogen. Nach Feststellung des Bedarfs zu Beginn eines jeden Semesters werden die einzelnen Dozententätigkeiten als Einzelaufträge auf Honorarbasis in selbständiger Tätigkeit vergeben.

Im Regelfall besteht ein Bedarf an Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ auf den Niveaustufen A1 - C2. Basiskurse müssen in je 4 SWS, Ergänzungskurse (z. B. Phonetik, Medizin, Wirtschaftsdeutsch, Politik) in je 2 SWS unterrichtet werden.

Die Sprachkurse sollen grundsätzlich an den Wochentagen Montag bis Freitag in der jeweiligen Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/24 und Sommersemesters 2024 stattfinden. Im September 2024 sollen bei Bedarf täglich stattfindende Intensivkurse durchgeführt werden. Vor- bzw. Nachbereitung des jeweiligen Kurses werden nicht gesondert vergütet. Prüfungen erfolgen während der Unterrichtszeit. Sie werden als Unterrichtsleistung vergütet. Die Erstellung und Korrektur schriftlicher Prüfungen wird nicht gesondert vergütet und wird vom Honorar umfasst.

muss es heißen:

Um Studierenden, Mitarbeiter:innen und Interessierten ein breites fakultatives Angebot an Sprachkursen für Deutsch als Fremdsprache unterbreiten zu können, beabsichtigt das Sprachenzentrum der Friedrich-Schiller-Universität entsprechende Dienstleistungen über geeignete Dozenten/Honorarkräfte zu beschaffen.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Dozenten der Abschluss eines Vertrages angeboten (Anlage 2). Die Kurse sind nachfrageorientiert und anwendungsbezogen. Nach Feststellung des Bedarfs zu Beginn eines jeden Semesters werden die einzelnen Dozententätigkeiten als Einzelaufträge auf Honorarbasis in selbständiger Tätigkeit vergeben.

Im Regelfall besteht ein Bedarf an Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ auf den Niveaustufen A1 - C2. Basiskurse müssen in je 4 SWS, Ergänzungskurse (z. B. Phonetik, Medizin, Wirtschaftsdeutsch, Politik) in je 2 SWS unterrichtet werden.

Die Sprachkurse sollen grundsätzlich an den Wochentagen Montag bis Freitag in der jeweiligen Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/24 und Sommersemesters 2024 stattfinden. Im September 2024 sollen bei Bedarf täglich stattfindende Intensivkurse durchgeführt werden. Vor- bzw. Nachbereitung des jeweiligen Kurses werden nicht gesondert vergütet. Prüfungen erfolgen während der Unterrichtszeit. Sie werden als Unterrichtsleistung vergütet. Die Erstellung und Korrektur schriftlicher Prüfungen wird nicht gesondert vergütet und wird vom Honorar umfasst. Alle Leistungsbestandteile sind in Anlage 1 aufgeführt.

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anstatt:

- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem einschlägigen Studienfach und mindestens einjährige Unterrichtserfahrung in Deutsch als Fremdsprache oder Studienabschluss in einem nicht-einschlägigen Studienfach und mehrjährige Unterrichtserfahrung in Deutsch als Fremdsprache

- Eigenerklärung/ Bestätigung der selbständigen Tätigkeit durch Einreichung der ausgefüllten Checkliste zur Abgrenzung selbständig Tätige -Arbeitnehmer (Anlage xx)

muss es heißen:

- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem einschlägigen Studienfach und mindestens einjährige Unterrichtserfahrung in Deutsch als Fremdsprache oder Studienabschluss in einem nicht-einschlägigen Studienfach und mehrjährige Unterrichtserfahrung in Deutsch als Fremdsprache

- Eigenerklärung/ Bestätigung der selbständigen Tätigkeit durch Einreichung der ausgefüllten Checkliste zur Abgrenzung selbständig Tätige -Arbeitnehmer (Anlage 3)

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage xx)

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage xx)

muss es heißen:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 4)

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 5)

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

Sollte die Summe der zu vergebenden Einzelaufträge an einen Dozenten im Leistungeszeitraum >= 20.000 EUR betragen sind ferner durch den Dozenten folgende Unterlagen ausgefüllt einzureichen:

- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage xx),

- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage xx)

- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage xx

Wenn Leistungen bzw. Leistungsbestandteile durch den Dozenten an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen sind ferner folgende Unterlagen einzureichen:

- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage xx) und

- die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO - Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage xx).

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen beigefügt.

muss es heißen:

Sollte die Summe der zu vergebenden Einzelaufträge an einen Dozenten im Leistungeszeitraum >= 20.000 EUR betragen sind ferner durch den Dozenten folgende Unterlagen ausgefüllt einzureichen:

- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 6),

- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 7)

- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 8)

Wenn Leistungen bzw. Leistungsbestandteile durch den Dozenten an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen sind ferner folgende Unterlagen einzureichen:

- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 9) und

- die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO - Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 10).

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen beigefügt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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