Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 079-235629)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind 90 Gemeinden gem. Anlage der derzeit geltenden Landesverordnung für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) erfasst, innerhalb derer Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen (vgl. §2 (3) Kampfmittelverordnung). Die Ressourcen des Kampfmittelräumdienstes sind technisch und personell begrenzt. Aus diesem Grund sollen bestimmte Maßnahmen der Kampfmittelräumung (s. u.) zum großen Teil durch ein geeignetes Unternehmen übernommen werden. Das Land Schleswig-Holstein sowie die Stadt Kiel streben daher eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen