Nachnutzung der ehemaligen Ingenieurschule für Glastechnik Weißwasser/O.L. - Planungsleistung Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6,8 Referenznummer der Bekanntmachung: V05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißwasser
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Weisswasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachnutzung der ehemaligen Ingenieurschule für Glastechnik Weißwasser/O.L. - Planungsleistung Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6,8
Die Stadt Weißwasser/O.L. als kernbetroffene Stadt und Region des Braunkohleausstiegs hat sich 2015 mit ihrer Vision „Weißwasser/O.L. 2035“ zum Ziel gesetzt, den wirtschaftlichen Strukturwandel vor allem auch in Kooperation zwischen Bildung und Wirtschaft („Lausitzer Bildungswege“) zu stärken. Als Objekt mit dem höchsten Potenzial, dieses Ziel umzusetzen wurde die ehemalige Glasfachschule mit ihrer langen Tradition und ehemals überregionalen Bedeutung als Studien- und Ausbildungsstandort für dieses Ziel identifiziert.
Das Projektziel ist die Ansiedlung einer Bildungseinrichtung für die neue Arbeitswelt, die sich im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz etablieren wird. Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte werden ergänzt durch wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in einer Außenstelle einer regional verankerten Universität. Das entspricht den im Leitbild für das Lausitzer Revier verankerten Handlungs- und Projektfeldern „Innovation, Forschung und Entwicklung“, „Bildung und Fachkräfte“ sowie der Ansiedlung von Einrichtungen und Instituten für Forschung und Entwicklung. Die genauen Abstimmungen mit den in Frage kommenden Partnern erfolgen derzeit.
Mit der bereits in den 1930er Jahren gegründeten, bis 1990 überregional bedeutsamen und schlussendlich stillgelegten Fachschule für Glastechnik, deren Campus stadtbildend ist, verfügt die Stadt über ein Objekt, welches zum Symbol der verschiedenen Strukturwandel-Epochen geworden ist. Mit der Sanierung dieses Objektes und zukünftiger Nachnutzung als Ausbildungs- und Forschungsstandort kann die Stadt zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und der Wegbereitung innovativer Ansätze mit Potenzial für zukünftige Unternehmensansiedlungen beitragen. Als zentrales Objekt in der kernbetroffenen Region hat das Vorhaben zudem eine bedeutende Symbolkraft für einen gelingenden Strukturwandel und ist auch aus städtebaulicher Sicht als bedeutsam einzustufen.
Der Standort soll nach der Sanierung hochmoderne Plätze für ca. 120 Studierende bereithalten. Bei dem denkmalgeschützten Objekt handelt es sich um zwei miteinander verbundene Gebäude im Eigentum der
Stadt Weißwasser/O.L. mit jeweils 3 Geschossen sowie Unterkellerung mit ca. 5.860 m² Nutzfläche und insgesamt ca. 2 ha. Gesamtgelände. Das Gelände ist weitestgehend erschlossen durch Medien, die aber aufgrund der langen Nichtnutzung einer Prüfung und ggf. Sanierung bedürfen.
Die bauliche Aufgabe besteht in der Sanierung und dem Umbau der denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Ingenieurschule für Glastechnik in eine moderne Hochschulbildungseinrichtung. Bei den bestehenden Gebäuden handelt es sich um die um 1890 errichtete Fabrikantenvilla (ca. 1.200 m² BGF) sowie um die miteinander verbundenen Gebäude für Schule und Hörsaal (ca. 6.600 m² BGF) aus den 1950er Jahren.
Weißwasser, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen
für die Planung des Bauvorhabens:
„Nachnutzung der ehemaligen Ingenieurschule für Glastechnik Weißwasser/O.L.“
zu vergeben:
1.) Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
Für die Anlagengruppen
- 4 Elektrische Anlagen
- 5 Kommunikationstechnische Anlagen
- 6 Fördertechnik
- 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
gem. § 53 (2) HOAI, sämtliche Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 gem. § 55 (1), (3) HOAI sowie Anlage 15.1 zu § 55 (3) und § 56 (3) HOAI
unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04.07.2019. Zusätzlich sollen folgende
2.) Besondere Leistungen beauftragt werden:
2.1) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, soweit die Prüfung Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Anlage 15.1 HOAI, Anlagengruppe 1, 2, 3 betreffen
2.2) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln:
- Mitwirken bei der Erstellung von Fördermittelanträgen, Abstimmung mit Fördermittelgebern
- Erstellen und Überwachen von differenzierten Kostenplänen und Mittelabflussplänen
- Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
2.3) Erstellung Lichtkonzept und Lichtberechnungsmodelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Gebäudeplaner
2.4) Erstellung vermasster Decken- und Wandansichten mit Darstellung sämtlicher elektrotechnischer Einbauten (z.B. Leuchten, Brandmelder, Steckdosen etc.) für ausgewählte Bereiche zur Gewährleistung eines
gestalterisch anspruchsvollen Gesamteindrucks in Abstimmung mit Auftraggeber und Gebäudeplaner
2.5) Besondere Leistung: Aufstellung einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachnutzung der ehemaligen Ingenieurschule für Glastechnik Weißwasser/O.L. - Planungsleistung Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6,8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsamtes erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.