Notruf- und Personenbefreiungsleistungen an Aufzugsanlagen in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_ZE-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notruf- und Personenbefreiungsleistungen an Aufzugsanlagen in 2 Losen
Beauftragt werden für Bestandsanlagen die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Instandsetzung und Störungsbeseitigung eines Aufzugnotrufsystems sowie die Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen. Die Bestandsgebäude befinden sich im Stadtgebiet von Leipzig.
Los 1
in Beständen der Auftraggeberin im Stadtgebiet von Leipzig
Beauftragt werden Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen sowie Personenbefreiung an Aufzugsanlagen im Bestand der Auftraggeberin in 2 Losen. Teillos 1 beinhaltet 112 Aufzugsanlagen , Teillos 2 beinhaltet 72 Aufzugsanlagen. Beauftragt wird jeweils zu einer Festlaufzeit von 2 Jahren und 4 Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Beginn der Leistungserbringung ist in beiden Losen für den 01.09.2023 vorgesehen.
Es handelt sich um eine elektronisch geführte Ausschreibung, Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen, sämtliche Kommunikation ist ebenfalls über diese Plattform zu führen. Die Bieter haben sich eigenverantwortlich über Veröffentlichungen der Auftraggeberin im/zum Verfahren auf der Plattform zu informieren.
Los 2
in Beständen der Auftraggeberin im Stadtgebiet von Leipzig
Beauftragt werden Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen sowie Personenbefreiung an Aufzugsanlagen im Bestand der Auftraggeberin in 2 Losen. Teillos 1 beinhaltet 112 Aufzugsanlagen , Teillos 2 beinhaltet 72 Aufzugsanlagen. Beauftragt wird jeweils zu einer Festlaufzeit von 2 Jahren und 4 Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Beginn der Leistungserbringung ist in beiden Losen für den 01.09.2023 vorgesehen.
Es handelt sich um eine elektronisch geführte Ausschreibung, Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen, sämtliche Kommunikation ist ebenfalls über diese Plattform zu führen. Die Bieter haben sich eigenverantwortlich über Veröffentlichungen der Auftraggeberin im/zum Verfahren auf der Plattform zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe der Angebote sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig gezeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1. Nachweis einer aktuell gültigen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2.Eigenerklärung, dass Nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Formular vorhanden).
3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklöärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird
- alle Mitglieder aufgeführt sind
- ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Eine besondere rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht gefordert.
Geforderte Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
4. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch vom Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
5. Wenn für geforderte Nachwerise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
6. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
7. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
8. Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen und die Vorbehalte der Auftraggeberin/Vergabestelle gelten auch für die Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe der Angebote sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig gezeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
9. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (Formular vorhanden)
10. Eigenerklärung und Nachweis über eine aktuell bestehende Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versichereres vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Versicherungssummen abgeschlossen wird (Formular vorhanden).
11. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in 2 Firmenbereichen für 2021, 2022 und 2023 (Formular vorhanden)
zu 10. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Diese Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadenfall aufzuweisen: für Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. € und für Vermögensschäden 100.000 €. Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bietergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe der Angebote sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig gezeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
12. Eigenerklärung über die Berechtigung zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (Formular vorhanden)
13. Eigenerklärung über 2 realisierte/bestehende Referenzaufträge seit 2020 über in Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen; Dabei sind Auftraggeber, dortige Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Leistungszeitraum und Auftragsvolumen darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieser Auftrag kehrt in erweiterter Form wieder. Die Bekanntmachung der dann zu erbringenden Leistungen kann für ca. I. Quartal 2025 erwartet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.