Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LK-Leipzig-NGA
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisleipzig.de/breitband.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Leipzig
Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein NGA-Netz um die flächendeckende Versorgung von unterversorgten privaten Haushalten und Gewerbebetrieben in den Städten und Gemeinden des Landkreises Leipzig und deren Ortsteilen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen herzustellen. Er beabsichtigt eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 ("NGA-Richtlinie").
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hauptbereich allgemein:
Der Landkreis Leipzig beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete im Landkreis mit Hilfe eines passive Next-Generation-Access-(NGA)-Netz in Form eines FTTB-Netzes zu realisieren. Dieses soll an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projektes erfolgt insbesondere im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 ("NGA-Richtlinie").
Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Freistaates Sachsen in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen entsprechenden vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten. Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der Netzinfrastruktur sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen insgesamt ca. 7.588 Adressen
mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Los 1 spezifisch: Betrieb NGA-Breitbandnetz LK Leipzig Nord
Gegenstand des Auftrages sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die
Versorgung der unterversorgten Gebiete im Landkreis Leipzig - Gebiet NORD.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Einzellosen und der Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebotes. Details zur Losbildung und dem optionalen Nebenangebot finden sich unter Ziffer 7.1.2 der Vergabeunterlage.
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit des Angebotes; Höhe des Pachtzinses(50)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Endkundenprodukte(10)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Endkundenpreis für Endkundenprodukt(30)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Überzeugungskraft des Angebotes(10)
Betrieb NGA-Breitbandnetzes - LK Leipzig Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die
Versorgung der unterversorgten Gebiete im Landkreis Leipzig - Gebiet SÜD
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Einzellosen und der Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebots. Details zur Losbildung und dem optionalen
Nebenangebot finden sich unter Ziffer 7.1.2 der Vergabeunterlage.
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit des Angebotes; Höhe des Pachtzinses(50)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Endkundenprodukte(10)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Endkundenpreis für Endkundenprodukt(30)
- Kriterium: Qualitätskriterium - Name: Überzeugungskraft des Angebotes(10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Nachweis der Zulassung nach § 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 14),
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 15); siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards.
b) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie: entweder (i) eine Regelungen die die Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos versichert; oder (ii) eine Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).
d) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden iHv
1 500 000,00 EUR und Vermögensschäden iHv 500 000 EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.).
zu lit. a) Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist – abhängig davon, für welche Lose geboten wird – ein kumulativer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von:
— Los 1: 3 Mio. EUR,
— Los 2: 7 Mio. EUR,
— Nebenangebot (Kombination 1 und 2): 10 Mio. EUR.
a) Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Unternehmens bzgl. des Netzbetriebs (FTTH/FTTB-Netz) und des Diensteangebotes für Endkunden unter Angabe der jeweiligen Trassenlänge, Anzahl der angeschlossenen Haushalte und versorgten Kunden und Anzahl an Netzverteilern; siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards.
b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur
Gewährleistung der Qualität.
zu lit. a): Mindestvoraussetzung ist, dass der Bewerber insgesamt mindestens 7000 Endkunden mit Endkundenprodukten versorgt und das dazugehörige Netz (FTTH/FTTB) betreibt.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Zuschlagsfalle eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe eines Jahrespachtzinses oder eine gleichwertige Besicherung zu fordern.
Es ist zudem mit dem Teilnahmeantrag zwingend die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 16) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Angebotsaufforderungen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bewerbern zugeschickt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt hat.
b) Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung Bietergemeinschaft" (Anlage 08) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
c) Bei Einsatz von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe ist die "Erklärung Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer OHNE Eignungsleihe" (Anlage 09a) ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Beabsichtigt der Bieter die Eignungsleihe von einem Nachunternehmer, ist mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer MIT Eignungsleihe" (Anlage 09b) abzugeben sowie die von dem zwingend zu benennenden Nachunternehmer auszufüllende "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Anlage 10) beizufügen. Im Falle des "einfachen" Einsatzes von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe behält sich der Auftraggegber vor, vor Zuschlagserteilung die Nennung aller Nachunternehmer zu fordern, die für den Einsatz des Auftrags vorgesehen sind.
d) Der Konzessionsgeber behält sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich vor, zum Ende der Konzessionslaufzeit mit dem Netzbetreiber/Netzbetreibern über den Verkauf des Netzes (asset deal) bzw. Anteilsverkäufen an einer Betreibergesellschaft (share deal) zu verhandeln. Hierbei handelt es sich um eine Option, aus der keine Ansprüche für etwaig Beteiligte entstehen können. Näheres kann in der Verhandlungsphase zum Betreibervertrag besprochen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.