Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ Nord - 020 Konstruktiver Holz- und Rohbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausallee 50
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 4053595177/160
Fax: +49 4053595678
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ Nord - 020 Konstruktiver Holz- und Rohbau
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ-Nord, 020 - Konstruktiver Holz- und Rohbau
Norderstedt
Die Stadt Norderstedt plant im Schulzentrum Nord einen Erweiterungsneubau auf dem Schulgelände.
Das Baugelände befindet sich im süd-östlichen Bereich des Schulzentrum Nord des Stadtteil Friedrichsgabe an den Straßen Moorbekstraße und Hasenstieg.
Der vorgesehene Neubau ist mit einem Untergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.600 m2 geplant. Der rechteckige Grundriss weist Abmessungen von ca. 52 m in der Länge und 33 m in der Breite auf. Standort- und Objektspezifische Angaben:
Bundesland: Schleswig-Holstein
Geländehöhe: rd. 34 m ü. NN
Nutzung: Schulgebäude
Gebäudehöhe: ca. 12,0 m
Das Gebäude besteht aus 3 aufgehenden Geschossen mit einer kompakten, quaderförmigen Kubatur und wird teilunterkellert. Durch die Hanglage liegt die südlich gelegene Kelleraußenwand über der Geländeoberkante und bietet einen Zugang zum Untergeschoss.
Das Schulgebäude ist in Hybridbauweise konzipiert. Die Decken vom EG bis 2.OG werden als Holz-Beton-Verbunddecken ausgeführt. Die Deckenauflagerung erfolgt über ein primäres Raster aus Hauptträgern. Die vertikalen Lasten werden über Holzstützen sowie einzelne Stahlbetonwandscheiben abgetragen. Die beiden Erschließungs- und Sanitärkerne sowie das gesamte Untergeschoss werden in Massivbauweise errichtet.
Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüchesicherheit stellen.
Mit dem Angebot ist die beiliegende Stoffpreisgleitklausel ausgefüllt vorzulegen.
Fehlende oder Unvollständige Stoffpreise werden nicht nachgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.