Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, Krempe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krempe, Holstein
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulverband-krempermarsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, Krempe
Der Schulverband Krempermarsch beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, 25361 Krempe. Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) – Los 1 – sowie für die Fachplanung Technische Ausrüstung, unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 2 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4 und 7 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 3 –. Dabei werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 der jeweiligen Leistungsbilder fest beauftragt. Weitere Leistungen sind nur unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung Gegenstand des Verfahrens.
Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Architektur)
25361 Krempe, Holstein
Objektplanung: die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Architektur) bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphase für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
25361 Krempe, Holstein
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 2 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
25361 Krempe, Holstein
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 3 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 und 7 bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Architektur)
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Ort: Barmstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Ort: Barmstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.