Stadt Eckernförde - Schulzentrum Süd (Generalplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.683 ECK - expost
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eckernfoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Eckernförde - Schulzentrum Süd (Generalplanung)
Das Schulzentrum Süd (SZS) ist der gemeinsame Standort für das Gymnasium Jungmannschule (JMS) sowie für die Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Peter-Ustinov- Schule (PUS). Das Hauptgebäude stammt aus dem Jahr 1973 und ist ein sogenannter Kasseler-Modell-Schulbau. Die drei Nebengebäude wurden in den 90er Jahren errichtet. Zudem befinden sich Sporthallen, die Mensa und eine Hausmeisterwohnung auf dem Gelände.
Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde durch die Ratsversammlung Eckernförde prioritär die Durchführung der Variante Teilsanierung des Schulzentrums Süd beschlossen. Diese Variante beinhaltet den Teilabbruch mit Sanierung des Hauptgebäudes und eines Erweiterungsneubau und Neubau der Hausmeisterwohnung. Die Nebengebäude bleiben erhalten. Dieses entbindet den Planer aber nicht von einer eigenen Variantenbetrachtung, eine Neubauplanung soll überprüft werden. Die Durchführung der baulichen Maßnahme muss im laufenden Schulbetrieb erfolgen, daher sind bei allen Varianten immer Art, Umfang und Kosten von möglichen Interimsmaßnahmen zu betrachten.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Eckernförde Schulzentrum Süd Sauerstraße 16 24340 Eckernförde
Planungsleistungen:
- Flächenplanung Bebauungsplan - Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI
- Objektplanung (mit Schadstoffsanierung) Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Freianlagen - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Ingenieurbauwerke (Verbau Baugrube) - Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI
- Tragwerksplanung - Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
- Technische Ausrüstung - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Planung Bauphysik - Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI
- Brandschutz - Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 nach AHO Heft Nr. 17
und Besondere Leistungen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6JJ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.