Lieferung von ELISA-Testkits für den Nachweis von Antigen des BVDV aus Ohrgewebeproben

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeslabor Schleswig-Holstein, Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeslabor
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von ELISA-Testkits für den Nachweis von Antigen des BVDV aus Ohrgewebeproben

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38970000 Technischer Simulator für Forschung, Prüfungen und Wissenschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es wird ein Testsystem benötigt, welches zum Nachweis des ERNS-Antigens von BVDV aus Blutproben (Serum oder Plasma), und Gewebeproben, z. B. Ohrstanzproben, geeignet ist, benötigt. Der Test ist gem. §10 (2) TierGesG zugelassen durch die Zulassungsstelle des FLI. Die Anwendung des Tests im Rahmen der BVDV-Bekämpfungs VO ist nach der amtlichen Methodensammlung des FLI zulässig. Das Testsystem ist in einem handelsüblichen Automatisierungsverfahren einsetzbar, lässt jedoch eine manuelle Bearbeitung zu. Eine chargenspezifische Kennzeichnung aller Komponenten des Testsystems ist gegeben. Der Test ist zugelassen für die Untersuchung von Serum-, Plasma- und Gewebeproben, speziell Ohrstanzproben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 880 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Neumünster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird ein Testsystem benötigt, welches zum Nachweis des ERNS-Antigens von BVDV aus Blutproben (Serum oder Plasma), und Gewebeproben, z. B. Ohrstanzproben, geeignet ist, benötigt. Der Test ist gem. §10 (2) TierGesG zugelassen durch die Zulassungsstelle des FLI. Die Anwendung des Tests im Rahmen der BVDV-Bekämpfungs VO ist nach der amtlichen Methodensammlung des FLI zulässig. Das Testsystem ist in einem handelsüblichen Automatisierungsverfahren einsetzbar, lässt jedoch eine manuelle Bearbeitung zu. Eine chargenspezifische Kennzeichnung aller Komponenten des Testsystems ist gegeben. Der Test ist zugelassen für die Untersuchung von Serum-, Plasma- und Gewebeproben, speziell Ohrstanzproben.

Laborspezifische Bedingungen:

Im Kit enthaltene Lösungen wie Konjugat und Substrat müssen gebrauchsfertig sein. Die pro Kit gelieferte Menge solcher Lösungen muss das erhöhte Totvolumen bei maschinengestützer Bearbeitung im Vergleich zu manuellen Methoden berücksichtigen. Die zu verwendenden Lösungen müssen bei Zimmertemperatur verwendbar sein. Das Bearbeitungsprotokoll muss gewährleisten, dass alle Proben, die mit jedem der zurzeit am Markt befindlichen Entnahmesystemen gewonnen wurden, untersucht werden können.

Prüfung angebotener Chargen:

Die angebotenen Chargen müssen von der Zulassungsstelle des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) frei gegeben sein. Die spezifische Eignung wird unter den laborspezifischen Bedingungen des Landeslabors hausintern geprüft. Dabei werden der Ablauf der Testung sowie Art und Reproduzierbarkeit der Testergebnisse anhand der Untersuchung einer durch das Landeslabor ausgewählten Probenstaffel betrachtet. Die für das LSH nach Zuschlag verfügbare Menge an Testkits einer Charge soll so groß sein, dass sie den Bedarf für mindestens 20.000 Einzeluntersuchungen deckt. Erfüllt eine Charge die Kriterien nicht, so kann sie zurückgegeben und gegen eine andere ausgetauscht werden. Die Prüfungsergebnisse sind nicht anfechtbar.

Geschätzter Bedarf für ein Jahr:

BVD-Antigen Einzeltests: 360.000 Die Lieferung soll monatlich erfolgen, der Anbieter erstellt einen Jahresplan, in dem er die jeweils geplanten Termine mitteilt. Die angegebene Menge ist geschätzt und stellt lediglich einen Richtwert für die Kalkulation der Anbieter dar. Die tatsächliche Liefermenge kann hiervon abweichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Nummer 2 c VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Es gibt keinen weiteren zugelassenen Antigen-Elisa Test auf dem Markt. Der IDEXX BVDV AG/Serum Plus Test ist der einzige Elisa Test zur Detektion des BVDV eRNS-Antigen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IDEXX GmbH
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 880 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: n.n.
Postanschrift: n.n.
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-3331
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431599-1660
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

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