Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-41.4.1.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen
Die vertraglich übertragenen Versorgungsleistungen der Suchtberatung- und -behandlung umfassen das Versorgungsgebiet des Landkreises Meißen mit einer Fläche von 1.454,59 km² und 239.344 Einwohner (Stand: 2021) mit den Standorten Meißen, Radebeul, Riesa, Großenhain sowie 3 Außensprechstunden Coswig, Nossen und Gröditz sowie bedarfsgerechte aufsuchende Arbeit.
Meißen, DE
Übertragung der Pflichtleistungen u.a.- Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne des § 5 SächsPsychKG (Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten). Die Übertragung der Pflichtaufgaben erfolgt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung vom 14. Oktober 2021 (SächsGVBl. S. 1221).
Kumulativ müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Die gesetzlichen Voraussetzungen einer SächsKomPauschVO oder einer vergleichbaren Rechtsgrundlage sind gegeben, der Kreishaushalt des Landkreises Meißen enthält den förderfähigen Festbetrag oder darüber hinaus; die Genehmigung des Kreishaushaltes liegt vor und das Land Sachsen fördert die Suchtberatung. Danach jeweils 1 Jahr bis zum Ablauf von 5 Jahren. Option einer Erhöhung der jetzigen 9 VZÄ (Fachkraft) entsprechend den Empfehlungen den Empfehlungen der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren nach Maßgabe haushaltsrechtlicher Voraussetzungen des Auftraggebers und des Freistaates Sachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 6) § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.