Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-41.4.1.02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-41.4.1.02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312320 Beratungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vertraglich übertragenen Versorgungsleistungen der Suchtberatung- und -behandlung umfassen das Versorgungsgebiet des Landkreises Meißen mit einer Fläche von 1.454,59 km² und 239.344 Einwohner (Stand: 2021) mit den Standorten Meißen, Radebeul, Riesa, Großenhain sowie 3 Außensprechstunden Coswig, Nossen und Gröditz sowie bedarfsgerechte aufsuchende Arbeit.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

Meißen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übertragung der Pflichtleistungen u.a.- Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne des § 5 SächsPsychKG (Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten). Die Übertragung der Pflichtaufgaben erfolgt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung vom 14. Oktober 2021 (SächsGVBl. S. 1221).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Kumulativ müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Die gesetzlichen Voraussetzungen einer SächsKomPauschVO oder einer vergleichbaren Rechtsgrundlage sind gegeben, der Kreishaushalt des Landkreises Meißen enthält den förderfähigen Festbetrag oder darüber hinaus; die Genehmigung des Kreishaushaltes liegt vor und das Land Sachsen fördert die Suchtberatung. Danach jeweils 1 Jahr bis zum Ablauf von 5 Jahren. Option einer Erhöhung der jetzigen 9 VZÄ (Fachkraft) entsprechend den Empfehlungen den Empfehlungen der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren nach Maßgabe haushaltsrechtlicher Voraussetzungen des Auftraggebers und des Freistaates Sachsen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-214089
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 6) § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

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