Regionalmanagement Aktiv-Region Sieker Land Sachsenwald Referenznummer der Bekanntmachung: S-GLINDE-2023-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sieker-land-sachsenwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement Aktiv-Region Sieker Land Sachsenwald
Regionalmanagement Aktiv-Region Sieker Land Sachsenwald
Externes Regionalmanagement für die LAG AktivRegion Sieker
Land Sachsenwald e. V.
Die AktivRegion Sieker Land Sachsenwald befindet sich am
südlichen Rand Schleswig-Holsteins. Die Gebietskulisse
erstreckt sich über das Gebiet der amtsunabhängigen
Gemeinden Barsbüttel, Oststeinbek und Wentorf bei Hamburg,
der zum Amt Siek gehörenden Gemeinden Braak, Brunsbek,
Hoisdorf, Siek und Stapelfeld und der Städte Glinde und
Reinbek. Die Städte Reinbek und Glinde bilden zusammen mit
der Gemeinde Wentorf ein Mittelzentrum.
Als eingetragener Verein ist die LAG AktivRegion Sieker Land
Sachsenwald e.V. eine rechtsfähige Organisationsform. Der
Verein besteht aus den Gründungskommunen der AktivRegion
sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern. Hierzu zählen u.a.
Verbände, Vereine, Vertreter, Unternehmen sowie Einzel- und
Privatpersonen. Damit repräsentiert die Zusammensetzung des
Vereins viele gesellschaftliche Gruppen, Interessen sowie
Themen in der Region.
Die AktivRegion vergibt Fördermittel unter Berücksichtigung des
LEADER-Ansatzes. Die Mittel entstammen dem Europäischen
Landschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER). Vorbehaltlich der Anerkennung der neuen Integrierten
Entwicklungsstrategie (IES) und der damit verbundenen
erneuten Anerkennung als AktivRegion für die neue
Förderperiode 2023-2027/29 durch das Ministerium für
Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und
Verbraucherschutz (MLLEV) strebt die AktivRegion an, den
Lebens- und Wirtschaftsraum der AktivRegion mit ELER-Mitteln
weiter zu unterstützen und regionale Projekte zu fördern.
Für die hauptamtliche Betreuung der neuen Förderperiode
2023-2027/29 ist ein Regionalmanagement vorgesehen, das
eng mit dem Vorstandsvorsitzenden sowie seinen
Vertreter:innen zusammen arbeitet. Das Regionalmanagement
soll die praktische Arbeit jeweils vor Ort innerhalb der
Gebietskulisse ausführen. Die Projektteilnehmer:innen sind in
deutscher Sprache zu betreuen. Das Regionalmanagement soll
den Verein:
1) bei der Umsetzung der IES unterstützen
2) sämtliche Aktivitäten des Vereins organisatorisch abwickeln
sowie
3) die Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Die unter 1.) genannte Aufgabe beinhaltet die operative
Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der integrierten
Entwicklungsstrategie, die Vernetzung innerhalb und außerhalb
der AktivRegion, die Koordinierung von Projekten, sowie die
Beratung und Betreuung der Antragsteller:innen .
Die unter 2.) genannte Aufgabe beinhaltet die Zuarbeit zu den
Organen des Vereins, die Vorbereitung von Entscheidungen
des Vereins, die Buchhaltung des Vereins, sowie weitere
Geschäftsführungsaufgaben, Schnittstelle zum LLUR und
MLLEV.
Die unter 3.) genannte Aufgabe beinhaltet die kontinuierliche
Pressearbeit, Erstellung von Informationsmaterial aller Art,
Pflege der Homepage, Angebote von Themen- oder Kompetenzschulungen, Impulsvorträge, Workshops für
regionale Akteur:innen.
Die Laufzeit des Regionalmanagements ist für die Laufzeit der
Förderperiode vom voraussichtlich 01.08.2023 bis 31.12.2027
befristet. Optional ist eine Verlängerung des Auftrages für die
zwei Folgejahre 2028 und anteilig 2029 vorgesehen.
Vor Vergabe des Auftrages hat der Auftraggeber einen Antrag
an das LLUR für die Finanzierung des Regionalmanagements
zu stellen. Erst nach Bescheiderteilung durch das LLUR kann
der Auftrag erteilt werden. Sollte eine Genehmigung oder der
Bescheid nicht erteilt werden, kann die AktivRegion nicht
arbeiten, bzw. das Regionalmanagement nicht beauftragt
werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Schadenersatz
aus diesen Gründen wird nicht geleistet.
Optional ist eine Verlängerung des Auftrages für die
Folgejahre 2028 und anteilig 2029.
Jährliche Verlängerungsoption (2 mal) bis maximal zum
31.03.2029
Umsetzung der Art. 31 bis 33 der VO (EU) 2021/1060 und der jeweils geltenden EU-Verordnungen für die ELER-Förderperioden von 2023 bis 2027/2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Nachweise sind Eigenerklärungen
einzureichen. Die aufgezählten Nachweise sind bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist beim Auftraggeber
einzureichen und dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Sie
müssen gültig sein. Möchte der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft Nachunternehmer zur
Auftragsdurchführung einsetzen, hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen
Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art
und Umfang zu benennen sowie die Nachweise auch für den
jeweiligen Nachunternehmer einzureichen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gegenüber dem
Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm/ihr
die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel des
jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung
stehen werden. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers geführt werden. Sollten die geforderten
Nachweise unvollständig sein, kann der
Auftraggeber Gelegenheit zur Vervollständigung geben. Das
Recht behält sich der Auftraggeber vor. Er
ist aber hierzu nicht verpflichtet, soweit andere Bewerbungen
vollständig sind. Sämtliche Unterlagen
werden nicht zurückgesandt.
Weitere Unterlagen oder Informationen, als diejenigen, die in
der Bekanntmachung genannt sind,
werden im Teilnahmewettbewerb nicht versandt. Zur
persönlichen Lage sind im Teilnahmeantrag
folgende Angaben erforderlich:
1.) Erklärung über die vorhandenen Kenntnisse und
Erfahrungen des Bewerbers
2.) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, 124
GWB vorliegen;
3.) Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt
werden, dass keine Kartellabreden oder
ähnliche Abreden getroffen wurde, sowie dass eigene AGB des
Bewerbers keine Wirkung erlangen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
4.)Erklärung über den erzielten Gesamtumsatz und den Umsatz
für entsprechende Dienstleistungen
(Bereich Regionalmanagement) in den letzten 3
Geschäftsjahren,
5.) Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist,
6.) Nachweis einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
7.) Erklärung, ob der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung
beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben
und falls ja, in welchem Umfang einschl. der Benennung der
Nachunternehmer, Mitarbeiterin/Mitarbeiters,
8.) Erklärung über die Anzahl und die Qualifikation der
insgesamt mit dem Auftrag voraussichtlich
beschäftigten Mitarbeiter/innen,
Achtung: die geforderten Erklärungen und Nachweise für den
Teilnahmeantrag sind in der hier
vorgegebenen numerischen Reihenfolge beizufügen, jede
Erklärung dabei auf einem gesonderten Blatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Bewerber hat zunächst einen
Teilnahmeantrag zu stellen, dem die
geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen sind. Nach
dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
werden bei Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der
Bewerbungen, der Eignung, die Bewerber bestimmt, die
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Diese erhalten die Vergabeunterlagen; andere oder
ergänzende Unterlagen sind zuvor nicht erhältlich.
Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und
Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag
vollständig beizulegen und fristgerecht einzureichen. Fehlen
beim Einreichen des Teilnahmeantrags
vorzulegende Unterlagen, können diese unter Angabe einer
Frist nachgefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
auf eine Nachforderung von Unterlagen verzichtet werden
kann, wenn ausreichend
vollständige Teilnahmeanträge eingegangen sind. Im zweiten
Verfahrensschritt werden die ausgewählten
Bieter aufgefordert, ihr Angebot auch vor einem Gremium des
Vereins zu präsentieren. Die Bieter sind
im zweiten Verfahrensschritt auch
aufgefordert, zusammen mit dem Angebot eine
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von
Mindestentgelten
abzugeben. Die Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns
in Höhe von 9,99 EUR/Std. bezieht sich
nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder
Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die
Leistungen ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag schon aufgrund des Erstangebotes zu vergeben.
Informationen und Fragen im Verfahren werden grundsätzlich
über die Vergabeplattform gestellt.
DIe Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform.
Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf.
übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen
vertraulich zu behandeln. Der
Auftraggeber wird die Unterlagen der Bewerber nur für die
Zwecke des Verfahrens verwenden und
vertraulich behandeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).