Beschaffung der IT-Lösung ORBIS Medication
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der IT-Lösung ORBIS Medication
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung der Implementierungs- und Schulungsdienstleistungen bzgl. der IT-Lösung „ORBIS Medication“ nebst erforderlichen „MMI“ Lizenzen zur Erweiterung der Funktionalitäten der „ORBIS Medication“. Durch die Beschaffung wird die Arzneimitteltherapiesicherheit in den Krankenhäusern durch ein digitales Medikationsmanagement erhöht.
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung der Implementierungs- und Schulungsdienstleistungen bzgl. der IT-Lösung „ORBIS Medication“ nebst erforderlichen „MMI“ Lizenzen zur Erweiterung der Funktionalitäten der „ORBIS Medication“. Durch die Beschaffung wird die Arzneimitteltherapiesicherheit in den Krankenhäusern durch ein digitales Medikationsmanagement erhöht. Nähere Leistungsinhalte ergeben sich aus der Anlage 1 zum Aktenvermerk Begründung der technischen Alleinstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Beschaffung ORBIS "Medication" handelt sich um eine Erweiterung bzw. Upgrade des bereits implementierten KIS ORBIS nebst Basiskomponenten der integrierten Medikationslösung für die betroffenen Asklepios Kliniken. Nach Bestimmung der sach- und auftragsbezogenen Anforderungen an die Beschaffung ORBIS "Medication" sowie einer umfassenden (europaweiten) Markterkundung hat sich herausgestellt, dass ausschließlich die Leistungen und Lizenzen der Dedalus Healthcare GmbH die Anforderungen der Auftraggeberinnen an die IT-Lösung vollumfänglich erfüllen. Folglich durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und lit. c), Abs. 6 VgV zulässig durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten konnte der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht und bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dedalus.com/dach/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeberin ist jedoch Empfängerin von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach (voraussichtlich) durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]