Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2304
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes
Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes am Satndort Rossendorf
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
Der Winterdienst beinhaltet Sämtliche Verpflichtungen der Schnee- und Eisglättebekämpfung. Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, neben den branchentypischen Standards, gemäß der Ortssatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden (6.29 Winterdienst-Anliegersatzung) vom 7. Dezember 2001 in ihrer gültigen Fassung, den Hinweisen zur Durchführung des Winterdienstes auf landeseigenen Grundstücken vom Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen sowie den Vorgaben des Auftraggebers und den weiteren der Ausschreibung beigefügten Unterlagen auf den nicht öffentlichen Flächen.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2023 mit einer Grundlaufzeit bis zum 30.09.2025. Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer 7 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.09.2027 hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit spätestens am 30.09.2027.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2023 mit einer Grundlaufzeit bis zum 30.09.2025. Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer 7 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.09.2027 hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit spätestens am 30.09.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach § 122 GWB.
Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das von ihm eingesetzte Personal (einschließlich Nachunternehmern) eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, 5.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, 5.000.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Leistungsbeginn, auf Anforderung darüber hinaus während der Vertragslaufzeit, vorzulegen. Es genügt, eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr bis zum zweifachen der vorgenannten Deckungssummen aufrecht zu erhalten und zu belegen.
Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
Mindestanforderung: 2 Referenzen
Eine Referenz über eine zu räumende Fläche von mind. 100.000 m² je Einsatz
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]