Generalplanungsleistungen für den Neubau der GDRMA Groß Köris III
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau der GDRMA Groß Köris III
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen für den Neubau der GDRMA Groß Köris III.
Sitz des AG:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 53 Fachplanung Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau einer GDRMA sowie übergeordnete Planungsleistungen. Der Planer ist für sämtliche Planungsaufgaben die GDRMA betreffend verantwortlich. Dabei zählen zu den zusätzlichen Besonderen Leistungen u. a. Architekturleistungen incl. baustatische Berechnungen, Erstellung Blitz-, Brand- und Explosionsschutzkonzepte, Durchführung Umweltverträglichkeitsstudie, Prüfung und Optimierung Vorwärmkonzept mit einem hohen Nutzungsanteil regenerativer Energiequellen, incl. Fördermittelmanagement.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen (Leistungsstufen) oder einzeln - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung - beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie der positiven bauherrenseitigen Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses. Ggf. werden Teile der Besonderen Leistungen sowie der Beratungsleistungen separat und optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für den Neubau der GDRMA Groß Köris III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363