Unterstützung von Antragstellern im Rahmen der Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger Referenznummer der Bekanntmachung: SMEKUL-SES-009/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smekul.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung von Antragstellern im Rahmen der Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
Der AG überträgt dem AN die Durchführung folgender Dienstleistung:
Hilfestellung bei der Eingabe für die Antragstellung über die Online-Antragsplattform Härtefall-hilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger für Privathaushalte (Online-Plattform).
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen (BT-Dr. 20/4911, dort unter Beschlussempfehlung b Ziffer 111.8). Die Umsetzung erfolgt über eine Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung. Grundsätzlich erfolgt eine online-basierte Antragstellung. Für Personen, die keinen Internet-Zugang haben oder nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, soll die nachfolgend aufgeführte Unterstützung möglich sein.
Der AG überträgt dem AN die Durchführung folgender Dienstleistung:
Hilfestellung bei der Eingabe für die Antragstellung über die Online-Antragsplattform Härtefallhilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger für Privathaushalte (Online-Plattform).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die außerordentlichen zwingenden Dringlichkeitsumstände gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV waren überdies nicht vorhersehbar oder sind dem AG zuzurechnen. Die vom Bund beschlossene Entlastung privater Haushalte im Rahmen von Härtefallhilfen dient der existenziellen Daseinsvorsorge der Betroffenen, die unter den enorm gestiegenen Heizkosten im Jahr 2022 gelitten haben. Der Bund stellt für diese Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Das Kabinett hat in seiner 171. Sitzung am 4. April 2023 der Umsetzung des Härtefallprogramms im Freistaat Sachsen zugestimmt und dabei die vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vorgeschlagene Herangehensweise zur Bewerkstelligung des Vollzugs gebilligt. Daraus geht auch die äußerst ambitionierte Zeitschiene zur Anberaumung des Programmvollzugs und mithin der daraus resultierende massive Zeit- und Handlungsdruck für den Freistaat Sachsen (wie auch für alle anderen Bundesländer) hervor, Fristende für Antragseinreichung der Härtefallhilfen ist der 20. Oktober 2023. Das SMEKUL kommt durch die angestrebte Vergabe auch seiner Verantwortung zur Etablierung eines diskriminierungsfreien Verfahrens zur Antragstellung nach, indem für Betroffene mit geringer digitaler Kompetenz und Erfahrung oder gar gänzlich ohne Zugang zum Internet die Möglichkeit der Antragstellung ermöglicht wird.
Bedingt durch die Übergeordnetheit der Programmsetzung und Normgebung (Grundsatzbeschluss geht von Deutschen Bundestag und administrative Ausgestaltung maßgeblich vom BMWK aus) liegt hier - der Natur der Sache nach - ein Ereignis vor, welches nicht originär durch Sachsen initiiert wurde und auf das der Freistaat nur sehr begrenzten Einfluss hat und dementsprechend nicht vorhersehen konnte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung von Antragstellern im Rahmen der Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363