Entsorgung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZAOE Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-GF-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zaoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZAOE
Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
20.000 t/Jahr
Radebeul, DE
Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 1 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.
Verlängerungsoption für zweimal 2 Jahre (bis spätestens 30.06.2032) durch den Auftraggeber.
Verlängerungsoption bis 30.06.2032
20.000 t/Jahr
Radebeul, DE
Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 2 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.
Verlängerungsoption für zweimal 2 Jahre (bis spätestens 30.06.2032) durch den Auftraggeber.
Verlängerungsoption bis 30.06.2032
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt VgV-II-2).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union oder sonstige Eintragung),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt VgV-II-5)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, ein Auszug aus einem einschlägigen Register (insbesondere Führungszeugnis Bundeszentralregister) und eine Bestätigung einer zuständigen Behörde oder Sozialversicherung vorzulegen (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse).
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 LkSG (Formblatt VgV-II-5)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Formblatt VgV-II-5.1)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, Personen- und Sachschäden: 2.500.000 EUR.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist der Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemäß der Vertragsbedingungen erbringen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte,
— Eigenerklärung über die Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ und/oder „Beseitigen“ oder einer Zertifizierung, die gleichwertig zur Zertifizierung nach EfbV ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte, Angaben zum Ausfallverbund,
— Zertifikat nach EfbV mit Anhang oder ein Zertifikat, dass dem Zertifikat nach der EfbV gleichwertig ist, bis zum Leistungsbeginn.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.zaoe.de