Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2_NTV 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 1.232.7151.01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2_NTV 12
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2
09125 Chemnitz-Harthau
Planungsleistungen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 - Örtliche Bauüberwachung
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Planungsleistungen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 - Örtliche Bauüberwachung
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zusätzliche Planungsleistungen, Erstellung von speziellen Bestandsunterlagen für den Auftraggeber als Betreiber der Anlagen für die Binnenentwässerung der Hochwasserschutzanlage.
Zusätzliche Planungs- und Überwachungsleistungen. Die zusätzlichen Planungs- und Überwachungsleistungen resultieren aus den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses AZ.: C46-0522/346 vom 31.05.2017 zur Wasserwehr / Binnenentwässerung. Es handelte sich hierbei um die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, der Ausschreibung der Pumpentechnik, sowie der Einweisung der Wasserwehr und der Begleitung und Protokollierung des Probeaufbaus als Voraussetzung für die endgültige Handlungsanweisung für die Wasserwehr Chemnitz.). Die Erbringung der Leistungen sind für das Erreichen der vollständigen Funktionsfähigkeit der Anlage erforderlich und können, infolge der detaillierten Kenntnisse zur Planung und Abstimmung mit der Stadt Chemnitz nicht durch einen Dritten erbracht werden. Die Anforderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sowie die sich später ergebenden Anforderungen sind für die Funktionsfähigkeit der Binnenentwässerung und deren Einsatz im Ereignisfall – Hochwasser zwingend erforderlich.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche spezifische Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.