Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6945
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Los 2 - Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes.
Die Teilnahme und spätere Angebotsabgabe ist zwingend für beide Lose gefordert.
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
innerhalb des Freistaates Sachsen
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation. Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 1 bei der Beteiligung am Los 2 abzugeben.
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
innerhalb des Freistaates Sachsen
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 2 bei der Beteiligung am Los 1 abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363