Rahmenvertrag Dienstleistungsaufgaben zum Thema Digitalisierung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Dienstleistungsaufgaben zum Thema Digitalisierung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die strategischen Maßnahmen des Landes Digital Learning Campus und KI Anwendungszentrum erfordern konzeptionelle Vorarbeiten an und mit den Hochschulen sowie begleitende Vernetzungsaktivitäten; die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das o.g. Digitalisierungsgesetz, die Datenstrategie, das online Zugangsgesetz müssen in den Hochschulen umgesetzt und ministeriell eng begleitet werden; zunehmende Angebote an Digitalisierungs- und KI Programmen des Bundes und der EU sollen verstärkt von Hochschulen genutzt werden, um die Forschung zu intensivieren und die Sichtbarkeit der Akteure in SH zu verbessern. Für die Bewältigung der beschriebenen komplexen Aufgaben in der gebotenen Zeit ist die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums durch einen fachkundigen externen Dienstleister erforderlich, der im Zuge eines Rahmenvertrages eingebunden werden soll.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die strategischen Maßnahmen des Landes Digital Learning Campus und KI Anwendungszentrum erfordern konzeptionelle Vorarbeiten an und mit den Hochschulen sowie begleitende Vernetzungsaktivitäten; die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das o.g. Digitalisierungsgesetz, die Datenstrategie, das online Zugangsgesetz müssen in den Hochschulen umgesetzt und ministeriell eng begleitet werden; zunehmende Angebote an Digitalisierungs- und KI Programmen des Bundes und der EU sollen verstärkt von Hochschulen genutzt werden, um die Forschung zu intensivieren und die Sichtbarkeit der Akteure in SH zu verbessern. Für die Bewältigung der beschriebenen komplexen Aufgaben in der gebotenen Zeit ist die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums durch einen fachkundigen externen Dienstleister erforderlich, der im Zuge eines Rahmenvertrages in die folgenden Themenbereiche eingebunden werden soll. Die Tätigkeiten des Dienstleisters in den Themenbereichen richten sich nach den aktuellen Bedarfen und Schwerpunktsetzungen des Wissenschaftsministeriums und werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen des Dienstleisters mit dem Wissenschaftsministerium im Einzelfall geplant und abgestimmt. Folgende Themenbereiche und Tätigkeiten sollen in dem Rahmenvertrag vereinbart werden:

1. Digital Learning Campus

Beratung für den DLC im Kontext der Konzepte für DLC-Lernorte und DLC-Entwicklungs-Hub; Jurytätigkeit: fachliche Begutachtung der päd. Konzepte insb. Innovationshöhe (Abgabe der Jury-Abschlussbewertung dann nach Abstimmung mit Jury-Gesamt-Gremium); Laufende Überarbeitung des Handouts, insb. der FAQ zu Richtlinien-relevanten Fragen; Unterstützung des MBWFK und des Projektbüros bei Fragen zum DLC.

2. Digitalisierung und KI

Beratung des Wissenschaftsministeriums bei der Förderung des Digitalverbundes Hochschulen: Impulse zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung; Durchführung einer Evaluation im Rahmen der Landesförderung und im Zusammenhang mit den kommenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Erhebungen z. B. zum Bestand an Digital- und KI-Professuren in SH mit Benchmark zu anderen Ländern/Regionen. Erstellung einer KI Landkarte im Rahmen der norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK). Beratung des MBWFK bei der Förderung und Errichtung sowie der weiteren strategischen Entwicklung des KI-Anwendungszentrums Schleswig-Holstein. Durchführung einer Zwischenevaluation der EFRE Maßnahme KI Anwendungszentrum (midterm review). Beratung des MBWFK bei der Projektförderung (Projektauswahl, Begutachtung einzelner Vorhaben) im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms.

3. Informationstechnologien

Durchführung von Machbarkeitsstudien z. B. zum Potenzial von landesweiten Vernetzungen oder zu alternativen Cloud-Lösungen im Bereich der Rechenzentren der Hochschulen.

4. Fraunhofer-Strategie

Koordinierung der Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Fraunhofer-Aktivitäten in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der bestehenden Einrichtungen in SH sowie den norddeutschen Ländern, insbesondere Hamburg. Konzeption eines Förderprogramms des Landes zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Fraunhofer-Strategie.

5. Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI)

Koordinierung eines Prozesses zur Entwicklung eines Netzwerkes und Konsortiums aus Hochschulen, AUF, Unternehmen, Kommunen etc.) hinsichtlich einer Bewerbung für das BMBF Programm DATI. Inhaltliche Begleitung und Unterstützung bei der Antragstellung des Konsortiums.

6. Scouting von Technologien

Beobachtung von gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Beratung des MBWFK hinsichtlich Umsetzungspotenzial in SH einschließlich der Bewertung bestehender Strategien wie die MRH Innovationsstrategie. Screening von EU- und Bundesprogrammen zur Förderung von Innovation und Transfer. Durchführung von Potenzialanalysen, z.B. zum Thema Quantentechnologien.

7. Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen zum Globalbudget

8. Sonstiges

Beratung, fachliche Impulse

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 245-707216
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Dienstleistungsaufgaben zum Thema Digitalisierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

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Fragen zur Ausschreibung

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10.03.2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:

a)Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).

b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.

c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt

werden.

.

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter

Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

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Bewertungsmatrix

Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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