Beschaffung einer Fahrerlaubniswesen-Software Referenznummer der Bekanntmachung: I20210104-0258
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Fahrerlaubniswesen-Software
Beschaffung einer Fahrerlaubniswesen-Software
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
kommunit schreibt den Vertrag zum Kauf und Überlassung einer Fahrerlaubniswesen-Software aus. Die Anwendung wird on premise im kommunit-Rechenzentrum betrieben. Die Implementierung soll noch 2023 erfolgen Die Nutzung der Fahrerlaubniswesen-Software ist aktuell für ein Verbandsmitglied vorgesehen.
Primärer Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software sowie Wartung & Support der Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebes Dienstleistungen in Form von Schulungen und Consulting etc. benötigt.
Der Vertrag wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht ein halbes Jahr vor dem jeweiligen vorgesehenen Vertragsablauf kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Handels- bzw. Berufsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 6 Monate sein.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen.
c) Nachweis, dass Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der 2 Krankenkassen vor, bei denen die am meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 12 Monate sein.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
d) Nachweis einer – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – gültigen Versicherungspolice, wonach der Bieter über eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
e) Eigenerklärung zur Einhaltung und Zahlung des Vergabemindestlohns.
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
g) Eigenerklärung zur Benennung und Leistungsbeschreibung von 3 Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
h) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter, bezogen auf die zu vergebenden Leistungen.
i) Eigenerklärung zu "Sanktionen Russland".
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.