Generalplanungsleistungen für das Vorhaben Schlammmanagement auf der Kläranlage Zschopau Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-zschopau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Vorhaben Schlammmanagement auf der Kläranlage Zschopau
Der Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau wurde am 11.02.1993 als kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechtes gegründet. Verbandsmitglieder sind die Große Kreisstadt Zschopau (ohne den OT Krumhermersdorf) und die Gemeinde Gornau (ohne den OT Dittmannsdorf und Witzschdorf). Dem Verband wurde die öffentliche Abwasserentsorgung für das Verbandsgebiet mit einer Fläche von 17,9 km² übertragen. Insofern werden durch den Verband 60,2 km Abwasserkanalsystem, vorwiegend als Mischwassersystem, 69 Schmutzwasser-Pumpstationen, 3 Mischwasser-Pumpwerke sowie Regenüberlauf und Regenrückhaltebecken betreut.
Die Abwässer werden in der Zentralkläranlage Zschopau (ZKA), die sich ebenfalls im Verantwortungsbereich des AZV Zschopau/Gornau befindet, gesammelt und gereinigt. Die ZKA erfolgte mit einer Auslegung der Kapazität für 17.000 EW.
Bis in das Jahr 2020 wurde das Mischwasserkonzept überarbeitet und schließt insofern mit dem Abschlussbericht vom 30.04.2020 ab. Ziel des Mischwasserkonzeptes ist es, die Wasserqualität der Zschopau zu verbessern, und zwar durch eine Neudefinition des Drosselabflusses zur Kläranlage mit nunmehr 156 l/s. Außerdem wurde festgelegt, die Phosphorelimination und damit die Ablaufqualität der ZKA zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Ziele führt zwangsläufig zu einer Erhöhung des anfallenden Klärschlamms. Allerdings können die vorhandenen Bauwerke und Anlagen die Schlammbehandlung der insofern erhöhten Menge nicht mehr bewältigen.
Weiterhin ist die Nutzungsdauer der vorhandenen maschinentechnischen und elektrotechnischen Ausrüstungen, der seit 2000 in Betrieb befindlichen Anlage, zwischenzeitlich überschritten. Der eingetretenen Überalterung und dem Verschleiß muss durch größere Reparaturen oder Erneuerungen entgegengewirkt werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zschopau, DE
Um das Ziel der verbesserten Wasserqualität der Zschopau, das sich der AZV gesetzt hat, umsetzen zu können, bedarf es eines angepassten Schlammmanagements. Dem erhöhten Anfall des Klärschlamms muss durch veränderte Bauwerke und Anlagen Rechnung getragen werden. Weiterhin ist der überschrittenen Nutzungsdauer der Anlage durch Reparaturen und Ersatz der vorhandenen maschinen- und elektrotechnischen Anlagen zu begegnen. Insofern bedarf es:
- der Errichtung einer Anlage zur Speicherung und Dosierung von Kreide
- der Erhöhung der Kapazität zur Schlammeindickung und -speicherung
- der Sanierung der Anlagen zur maschinellen Schlammentwässerung und -verladung.
Die vorstehenden Maßnahmen sind Gegenstand der Ausschreibung.
Basierend auf dem Abschlussbericht der Stadtentwässerung Dresden GmbH vom 06.05.2020, der dieser Ausschreibung anliegt, wurde seitens des Auftraggebers die Firma DWG Planung und Beratung GmbH mit Leistungen zunächst der Vorplanung und in diesem Zusammenhang mit einer Variantenuntersuchung zur Schlammentwässerung beauftragt.
In der Folge hat die Firma DWG Planung und Beratung GmbH auch die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erbracht. Die erstellten Unterlagen sowie die Baugenehmigung sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Weiterhin wurden Teilleistungen der LPH 5 und der LPH 6 im Sinne der §§ 43 ff. HOAI erbracht. Auch diese Unterlagen liegen bei.
Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 07.11.2022 erteilt und liegt dieser Ausschreibung ebenfalls bei. Mit Datum vom 31.01.2022 hat die Auftraggeberin einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft- Öffentliche Anlagen der Abwasserbeseitigung gestellt, die bewilligt worden sind.
Die jeweiligen Anträge und die Bescheide liegen der Ausschreibung bei.
Gegenstand der Ausschreibung der Generalplanungsleistungen für das Vorhaben Erhöhung der Phosphorentfernung und Anpassung des Schlammmanagements bei erhöhter Mischwassermenge auf der Kläranlage Zschopau sind daher die LPH 5-9 §§ 43 ff. HOAI, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Leistungen der LPH 5 und LPH 6 bereits teilweise erbracht sind.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Die Ausschreibung erfolgt jeweils optional (LP 5-7 und 8-9) und die Beauftragung der Optionen ist von der Bewilligung weiterer Fördermittel abhängig. Im Ergebnis der vorliegenden Ausschreibung sollen zunächst die Leistungen bis zur LPH 7 der §§ 43 ff HOAI, §§ 49 ff. HOAI, der §§ 53 ff. HOAI beauftragt werden. Die weitere stufenweise/optionale Beauftragung bezieht sich auf die Leistungsphasen 8-9 der §§ 43 ff HOAI, §§ 49 ff. HOAI, der §§ 53 ff. HOAI.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
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