Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig an der Elbe, ACEF3 – Komplexmaßnahme Renaturierung Dahleaue Referenznummer der Bekanntmachung: 256/2023/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig an der Elbe, ACEF3 – Komplexmaßnahme Renaturierung Dahleaue
Renaturierung der Dahle durch annähernde Herstellung des ursprünglichen Verlaufs auf einer Länge von ca. 1.120 m; weitgehender Erhalt des gegenwärtigen Dahleabschnittes durch teilweise Verfüllung, Nutzung als Sickermulde für Regenwasser sowie als begrünte Flutmulde zur Hochwasserentlastung; Neubau einer Furt im teilverfüllten gegenwärtigen Dahleabschnitt; Neubau Mischwasserkanal mit Anbindung privater und öffentlicher Einleitungen am westlichen Ufer des teilverfüllten gegenwärtigen Dahleabschnittes, Anlage und Entwicklung von gewässerbegleitenden Uferstaudenfluren, Anpflanzung von Auegebüschen und Laubbäumen; Anlage und Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland auf Intensivgrünland und Acker durch Ansaat und ein entsprechendes Pflegeregime; Größe der Maßnahmenfläche ca. 15,4 ha
Cavertitz OT Außig, DE
Gewässerumverlegung, Erdbau, Leitungsbau, Landschaftsbau
- Herrichten von Zufahrten zum Baubereich
- Schaffung von Baustraßen sowie Baustelleneinrichtungsflächen
- Kampfmittelerkundung auf ca. 54.500 m²
- 1.120 m Neuanlage Gewässerlauf
- Zur Wiederherstellung des ehemaligen Gewässerverlaufes sind ein Geländeabtrag
und die Herstellung eines neuen Abflussprofils vorgesehen
- Teilweise Verfüllung des gegenwärtigen Dahleverlaufes mit Aushubmassen aus der
Anlage des neuen Gewässerlaufes, Nutzung als Sickermulde für Regenwasser sowie
als begrünte Flutmulde zur Hochwasserentlastung
- Entnahme von Sohlsubstrat aus dem gegenwärtigen Dahleverlauf und Wiedereinbau
im neuen Gewässerlauf
- Anlage von Strukturmaßnahmen (Wurzelstubben, querliegende Bäume, Uferbuchten,
Kiesbänke, Pfahlbuhnen und Vegetationswalzen) im neuen Gewässerlauf zur Unterstützung
der eigendynamischen, natürlichen Entwicklung
- Neubau einer Furt im teilverfüllten gegenwärtigen Dahleverlauf zur Erreichbarkeit der
Wiesenflächen in der Dahleniederung
- Neubau Mischwasserkanal mit Anbindung privater und öffentlicher Einleitungen am
westlichen Ufer des teilverfüllten gegenwärtigen Dahleverlaufes, inkl. Errichtung von
Kontrollschächten und Erneuerung zweier öffentlicher Mischwasserleitungen bis zur
Mühlberger Straße
- Neubau einer Überlaufschwelle vom neuen Gewässerlauf zum teilverfüllten gegenwärtigen
Dahleverlauf (Flutmulde)
- Neugestaltung der Anbindung des teilverfüllten gegenwärtigen Dahleverlaufes (Flutmulde)
an den neuen Gewässerlauf, inkl. Neubau Auslauf Mischwasserkanal
- Anlage und Entwicklung von gewässerbegleitenden Uferstaudenfluren, Anpflanzung
von Auegebüschen und Laubbäumen
- Anlage und Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland auf Intensivgrünland und
Acker durch Ansaat und ein entsprechendes Pflegeregime
- Anlage und Entwicklung von wechselfeuchten Auwiesen auf Acker und Intensivgrünland
- Pflanz- und Ansaatarbeiten (Gehölze, Uferstauden, Grünland, Fläche ca. 15,4 ha)
- 1 Jahr Fertigstellungs- und 4 Jahre Entwicklungspflege für Pflanzungen
Als verbindliche Vertragsfrist wird eine Einzelfrist vereinbart: Herstellung neuer Gewässerlauf bis 30.10.2023 und Arbeiten im Gewässerprofil der Dahle sind bis 30.10.2023 abzuschließen (s. Anlage 1 zur Baubeschreibung).
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 1 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre sind mit einzureichen.
Es sind insgesamt 2 Referenzen einzureichen. Mehrfachnennungen der Referenzen sind möglich, falls mehrere Kriterien in einem Referenzobjekt erfüllt sind. Folgende Referenzanforderungen sollen klar ersichtlich sein:
- 2 Referenzen Gewässerausbau/Gewässerrenaturierung der letzten 5 Kalenderjahre auf einer Länge von mindestens 300 m und
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. 256/2023/60 – GNH – Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolders bei Außig an der Elbe, ACEF3 – Komplexmaßnahme Renaturierung Dahleaue" zu bezeichnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.