Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support) Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000102

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support)

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48980000 Programmiersprachen und -werkzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dataport setzt das Static Code Analyse Tool "Sonarqube Community Edition" ein. Es ist beabsichtigt künftig den Funktionsumfang der Version "Sonarqube Enterprise Edition" zu nutzen. Dazu wird eine einjährige Subskription mit einem Nutzungsrecht für bis zu 10 Millionen Lines of Code einschließlich Herstellersupport benötigt.

Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag / das Nutzungsrecht bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren um jeweils ein Jahr zu verlängern. Ferner muss während der Vertragslaufzeit die Option bestehen, das Nutzungsrecht jederzeit auf bis zu 20 Millionen Lines of Code zu erweitern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48980000 Programmiersprachen und -werkzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Altenholz/Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dataport setzt seit mehreren Jahren in der Zentralen Continous Deployment Infrastruktur (ZCDI) das Static Code Analyse Tool "Sonarqube Community Edition" ein. Es ist beabsichtigt künftig den Funktionsumfang der Version "Sonarqube Enterprise Edition" zu nutzen. Dazu soll eine Lizenz für Sonarqube Enterprise Edition mit zunächst einjähriger Subskription mit einem Nutzungsrecht für maximal 10 Millionen Lines of Code einschließlich Herstellersupport beschafft werden.

Die Laufzeit des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B beginnt mit der Zuschlagserteilung, mit der auch der gewünschte Termin der Aktivierung der Lizenz mitgeteilt wird. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren mehrfach um jeweils ein Jahr zu verlängern. Ferner muss während der Vertragslaufzeit die Option bestehen, das Nutzungsrecht auf maximal 20 Millionen Lines of Code erweitern zu können.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrageber hat die Option, das Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit auf maximal 20 Millionen Lines of Code zu erweitern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 055-161264
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufhebung gem. § 63 AAbs. 1 Nr. 1 VgV da keine Angebote eingegangen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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