Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support) Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support)
Dataport setzt das Static Code Analyse Tool "Sonarqube Community Edition" ein. Es ist beabsichtigt künftig den Funktionsumfang der Version "Sonarqube Enterprise Edition" zu nutzen. Dazu wird eine einjährige Subskription mit einem Nutzungsrecht für bis zu 10 Millionen Lines of Code einschließlich Herstellersupport benötigt.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag / das Nutzungsrecht bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren um jeweils ein Jahr zu verlängern. Ferner muss während der Vertragslaufzeit die Option bestehen, das Nutzungsrecht jederzeit auf bis zu 20 Millionen Lines of Code zu erweitern.
Altenholz/Kiel
Dataport setzt seit mehreren Jahren in der Zentralen Continous Deployment Infrastruktur (ZCDI) das Static Code Analyse Tool "Sonarqube Community Edition" ein. Es ist beabsichtigt künftig den Funktionsumfang der Version "Sonarqube Enterprise Edition" zu nutzen. Dazu soll eine Lizenz für Sonarqube Enterprise Edition mit zunächst einjähriger Subskription mit einem Nutzungsrecht für maximal 10 Millionen Lines of Code einschließlich Herstellersupport beschafft werden.
Die Laufzeit des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B beginnt mit der Zuschlagserteilung, mit der auch der gewünschte Termin der Aktivierung der Lizenz mitgeteilt wird. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren mehrfach um jeweils ein Jahr zu verlängern. Ferner muss während der Vertragslaufzeit die Option bestehen, das Nutzungsrecht auf maximal 20 Millionen Lines of Code erweitern zu können.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B verwiesen.
Der Auftrageber hat die Option, das Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit auf maximal 20 Millionen Lines of Code zu erweitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonarqube Enterprise Edition (Lizenz und Support)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung gem. § 63 AAbs. 1 Nr. 1 VgV da keine Angebote eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.