Zahnersatzleistungen und Individualprohylaxe, Az: 05/VE/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zahnersatzleistungen und Individualprohylaxe, Az: 05/VE/2023
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet im Bereich Zahnersatzleistungen und Individualprohylaxe.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet.
Der Versorgungsauftrag umfasst eine jährliche professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bei einem teilnehmenden Leistungserbringer.
Die Versicherten erhalten eine qualitätsgesicherte kostengünstige Versorgung mit Zahnersatz. Die Leistungen in der Regelversorgung sind bei Nachweis eines vollen Bonusanspruches nach § 55 Abs.1 Satz 5 SGB V zum Nulltarif zu erbringen. Dies gilt nicht für Mehrleistungen, die der Versicherte wählt. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin nach Abschluss der Behandlung den zuvor genehmigten Festzuschuss in Rechnung.
Neben der Versorgung mit Zahnersatz erfasst dieser Vertrag auch den implantatgestützten Zahnersatz. Der Auftragnehmer ermöglicht die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Implantaten sowie dem anschließenden Zahnersatz zu kostengünstigen Festpreisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zahnersatzleistungen und Individualprohylaxe, Az: 05/VE/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Registerabruf (40): Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39)
> > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden-und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
> Ferner ist ein Qualitätskonzept einzureichen. Es sind Angaben zu machen zu:
1. Flächendeckeckende Versorgung
2. Wartezeit
3. Qualitätsmanagement
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
• zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
• unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.