Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Rietschen Referenznummer der Bekanntmachung: 01 FNP/ 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietschen
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02956
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rietschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Rietschen
Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 5 und 204 BauGB einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB und die Flächendarstellung in digitaler Form im Shapefile-Format / DXF-Format und IT-Austauschstandart (X Planung). Der Flächennutzungsplan ist für das Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen, mit Ausnahme der Fläche des Truppenübungsplatzes Oberlausitz, zu erarbeiten.
Rietschen, DE
Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 5 und 204 BauGB einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB und die Flächendarstellung in digitaler Form im Shapefile-Format / DXF-Format und IT-Austauschstandart (X Planung). Der Flächennutzungsplan ist für das Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen, mit Ausnahme der Fläche des Truppenübungsplatzes Oberlausitz, zu erarbeiten.
Es sind die Grundleitungen Phase 1 bis 3, des § 18 (2) HOAI 2021 zu erbringen. Das Leistungsbild entspricht vollumfänglich dem Leistungsbild der Anlage 2 HOAI 2021. Hierbei handelt es sich um unbedingt zu erbringende Leistungen.
Geforderte besondere Leistungen:
1. Erarbeitung Sitzungs-, Beratungs- und Beschlussvorlagen
2. Leistungen für Drucklegung, Erstellung von Mehrausfertigungen
3. Digitalisierung von Unterlagen, Anpassung von Datenformaten
4. Ortstermine / Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien der Gemeinden und an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
5. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation der formellen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 - 4a BauGB
6. Verfassung von Bekanntmachungstexten
7. Zusätzliche Abstimmungen mit Fachämtern incl. Vor- und Nacharbeit
8. Ausarbeitung der Stellungnahmen der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen im Rahmen des Scopingverfahrens
9. Ausarbeitung der Stellungnahmen der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen im Rahmen des Abwägungsverfahrens
10. Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlegung oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
11. Erarbeitung des Umweltberichts gemäß § 2a BauGB
12. Erstellung der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch gemäß § 6a BauGB
13. Übernahme relevanter Darstellungen bei Vorlage der kommunalen Landschaftspläne der Gemeinde Rietschen und Kreba-Neudorf mit Beachtung der darin enthaltenen bzw. noch zu bearbeitenden Eingriffsregelungen, UVS- und FFH-Konformität u.a. in den Flächennutzungsplan gem. den Forderungen der Genehmigungsbehörde
14. Führung der Verfahrensakte bis zur Genehmigung, Erstellung Verfahrensdokumentation
Weitere Erläuterungen siehe Beschaffungsunterlagen Leistungsbeschreibung.
Entsprechend dem Aufstellungsverfahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber*innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1)
3) Bewerbendengemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich
4) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich
Im Falle von Bewerbendengemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbendengemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbendengemeinschaft durch die Bewerbendengemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu den hier betroffenen Leistungsbildern der Flächennutzungsplanung.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Der Bewerber (das Unternehmen) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung von Flächennutzungsplänen durch jeweils mindestens zwei geeignete Referenzen , die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, nachzuweisen. (Anlage 6)
Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
– Inhalt des Referenzprojektes ist die Ausführung von Flächennutzungsplänen, Teilflächennutzungs-plänen oder vergleichbaren Leistungen.
– Das Projekt wurde abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 3 bis zum Schlusstermin erbracht wurde, bzw. überwiegend erbracht wurde.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5), zur Befähigung zur Berufsausübung (Anlage 7) und die Eigenerklärung gemäß Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 (Anlage 8) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied diese Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer*innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de