Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest in Bad Bramstedt zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest in Bad Bramstedt zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook
Da die Räumlichkeiten an der Grundschule nicht ausreichen, ist geplant, an Schultagen die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, in dem ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook zu betreuen.
In der Spitze sind bei den Rückfahrten am Montag und Dienstag um 15.00 Uhr ca. 82 Kinder zu befördern. Mittwoch, Donnerstag und Freitag um 15:00 Uhr werden es ca. 75 Kinder sein.
Die Zahlen der zu transportierenden Kinder beruhen auf den Zahlen dieses Halbjahres. Im neuen Schuljahr kann es hier zu Schwankungen kommen, die heute noch nicht absehbar und somit auch nicht exakt zu beziffern sind.
Bad Bramstedt
Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest (Hoffeldweg 1b, 24576 Bad Bramstedt) zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook (Schulstraße 2, 24576 Weddelbrook) mit einem Bus der ca. 50 Sitzplätze hat im Zeitraum von 11:50 Uhr (Start Storchennest) bis 17:00 Uhr (letzte Ankunft am Storchennest).
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Voraussichtliche Fahrten:
Schulschluss 11:35 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 11:50 Uhr.
Schulschluss 12:30 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 12:45 Uhr.
Schulschluss 13:15 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 13:30 Uhr.
Abfahrt von Weddelbrook 14:50 Uhr - Ankunft am Storchennest 15:00 Uhr.
Abfahrt von Weddelbrook 16:50 Uhr - Ankunft am Storchennest 17:00 Uhr.
(Hinweis: Durch die Rhythmisierung nach den Sommerferien können sich die Abfahrtzeiten ein wenig verändern. Außerdem kann es nach Baubeginn zu einer leichten Veränderung der Fahrzeiten kommen)
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Eine Strecke beträgt ca. 4 Kilometer.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Bus zweimal fahren muss, falls nicht alle Kinder mit einer Fahrt befördert werden können. Geplant ist, das Busunternehmen mit drei Tagen Vorlauf über zusätzliche Fahrten zu informieren.
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Personal und Kraftstoffe etc. müssen im Angebotspreis enthalten sein.
Die Verlässlichkeit muss immer sichergestellt sein, d.h. dass gegebenenfalls auch ein Ersatzfahrer und Ersatzbus vom Unternehmen bereitgestellt wird.
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Der Bus muss an der Grundschule am Storchennest wenden können. Der Wendeplatz ist nicht sehr groß (der Hoffelfeldweg hat eine Fahrbahnbreite von ca. 4,75 Meter, hinzu kommt ein einseitiger Gehweg – es kann somit kein Gelenkbus eingesetzt werden), da die Schule in einem Wohngebiet liegt. Die eingesetzten
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Das eingesetzte Personal muss über eine besondere Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen verfügen, also für Fahrten die nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes erlaubnispflichtig sind. Zudem haben die eingesetzten Fahrzeuge allen einschlägigen Vorschriften (StVZO, BOKraft etc.) zu entsprechen.
Siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einem zweimaligen Verlängerungsoptionsrecht.
Vertragsbeginn ist der 28. August 2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 08. Juli 2025 (Anfang der Sommerferien 2025).
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch ein weiteres Jahr.
Der Vertrag endet spätestens zum 04. Juli 2027 (Anfang Sommerferien 2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (hier: Bustransfer), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2020-2022).
3. Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Einreichung von Referenzen mindestens drei in den letzten vier Jahren erbrachten Lieferungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind (Bustransfer), inkl. Beschreibung der Anhänger und ggf. Bildern, der Auftragssumme, wenn möglich Benennung von Ansprechpartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. Mai 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inklusive Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung).
9. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal, eine besondere (neben der normalen Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse) Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen besitzt, also für Fahrten die nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes erlaubnispflichtig sind.
10. Eigenerklärung, dass die eingesetzten Fahrzeuge folgende Kriterien erfüllen:
• allen einschlägigen Vorschriften (z.B. StVZO; BOKraft) entsprechen.
• der eingesetzte Bus hat ca. 50 Sitzplätze sowie entsprechende Haltegriffe an den Sitzen (für Kinder im Grundschulalter) zu verfügen.
11. Eigenerklärung, dass ausschließlich Fahrzeuge verwendet werden, die einen gepflegten Gesamteindruck hinterlassen. Bei Ausfällen (z.B. Unfall oder Panne) von Fahrzeugen ist sofort für geeigneten Ersatz zu sorgen.
12. Ausgefülltes Preisblatt.
13. Ausgefüllte Anlage "Abfrage Ökologie".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
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