Werbemittel (15/MA/2023)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbemittel (15/MA/2023)
Lieferung von Werbemitteln incl. Bestellmöglichkeit über einen Onlineshop.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine bedarfsgerechte Beschaffung und Belieferung der Auftraggeberin mit ausgewählten Werbeartikeln, das Branding der Produkte sowie eine Beratung bzw. Expertise zu aktuellen Trends im nachhaltigen Werbeartikelsegment.
Zudem ist die Konfektionierung, Verpackung und der Versand in unterschiedlicher Auflagenzahl und an einen unterschiedlichen Empfängerkreis durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Onlineshop zur Verfügung zu stel-len. Ausschließlich hierüber werden die Organisationseinheiten der Auftraggeberin ihre Werbeartikel-Bestellungen vornehmen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung, dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin ist insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate möglich. Die Gesamtvertragslaufzeit kann somit maximal 4 Jahre ab Vertragsbeginn betragen, also bis 06.07.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Dem Angebot sind beizufügen:
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019- 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
> > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden-und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz und Haftpflichtversicherung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Eigenerklärungen Umsatz und Haftpflichtversicherung von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019- 2021) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum, der Nettoauftragswert und die Sendungsmenge anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
> Dem Angebot ist ferner Eigenerklärung Zertifizierung ISO 27001 ausgefüllt beizufügen. In dieser hat der Bieter zu erklären, ob er bzw. sein Rechenzentrumsbetreiber (für den Fall, dass das Hosting und Providing des Online-Shops auf Dritte übertragen wurde) über eine Zertifizierung nach ISO 27001 verfügt. Sofern die o.g. Zertifizierung nicht vorliegt, wird der Bieter mit seinem Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
> Der Bieter erklärt, ob er über die Zertifizierung ISO 9001 verfügt oder ob er die Anforderungen der ISO 9001 vollständig erfüllt (Eigenerklärung Zertifizierung DIN ISO 9001 (43)). Sollte eine diese Möglichkeiten bejaht werden, so sind auf Verlangen der Auftraggeberin geeignete Nachweise (Zertifizierung oder gleichwertige Belege) vorzulegen. Sollte keine Zertifizierung vorliegen oder die Anforderungen der ISO 9001 nicht vollständig erfüllt sein oder die entsprechenden Nachweise nicht oder nicht vollständig vorliegen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorbezeichneten Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Erklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Eigenerklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
Mit dem Angebot sind ferner einzureichen:
> Qualitätsmuster gemäß Ziff. 3.1 der Bewerbungsbedingungen
> Produktdatenblätter zu allen angebotenen Werbeartikeln
> Eigenerklärung Registerabruf.
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
> Eigenerklärung Nachhaltigkeit (42) - wertungsrelevant
> Der Bieter stellt der IKK classic mit dem Angebot einen Testzugang (wertungsrelevant) zu dem vertragsgegenständlichen Online-Shop in digitaler Form zur Verfügung. Über diesen soll das vertragsgegenständliche Tool gemäß Ziff. 5 der Leitungsbeschreibung vollständig einzusehen und zu bearbeiten sein. Die Bereitstellung des Testzugangs erfolgt durch Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Onlineshop unter gleichzeitiger Generierung und Übersendung der erforderlichen Zugangsdaten. Der zu testende Onlineshop soll dem während der Leistungsphase einzusetzenden Shop entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auf die in der Gewichtung der Zuschlagskriterien (11) unter Ziff. 4 enthaltenden Aspekte hingewiesen. Diese müssen zwecks Wertung prüfbar sein.
Ferner sind folgende datenschutzrechtliche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen.
> Sicherheitskonzept (Anlage 2 zur LB)
> Löschkonzept
> Standorte der Geschäftsräume (Anlage 3 zur LB)
> Liste der Unterauftragnehmer (Anlage 4 zur LB)
> Angaben über den Datenschutzbeauftragten (Anlage 5 zur LB)
> Angaben über Datenarten-Datenkategorie (Anlage 6 zur LB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.