Spezialbeförderung von Schulkindern zu Schulen im Landkreis Bautzen, Raum Radeberg und Weißenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 23 094 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]314
Fax: [gelöscht]314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialbeförderung von Schulkindern zu Schulen im Landkreis Bautzen, Raum Radeberg und Weißenberg
Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den
öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.
Beförderung von 2 Kindern aus der Gemeinde Quitzdorf am See sowie Vierkirchen zur Oberschule Weißenberg
Bautzen, DE
Beförderung von 2 Kindern aus der Gemeinde Quitzdorf am See sowie Vierkirchen zur Oberschule Weißenberg.
Beförderung von 3 Kindern aus Pulsnitz zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg, davon ist 1 Kind im Rollstuhl zu befördern sowie die Mitnahme eines weiteren festen Rollstuhls
Bautzen, DE
Beförderung von 3 Kindern aus Pulsnitz zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg, davon ist 1 Kind im Rollstuhl zu befördern sowie
die Mitnahme eines weiteren festen Rollstuhls.
Beförderung von maximal 8 Kindern aus dem Raum Pulsnitz zu Schulen in Radeberg
Bautzen, DE
Beförderung von maximal 8 Kindern aus dem Raum Pulsnitz zu Schulen in Radeberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. gültiger Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz(PBefG) oder Vorlage einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz; Hinweis: Wurden Ihre Genehmigungsurkunden vom Landratsamt Bautzen ausgestellt und haben diese eine aktuelle Gültigkeit, ist dies in einem gesonderten Schreiben zu erklären. Die Abgabe des vorstehend genannten Nachweises ist dann nicht notwendig,
2. Nachweis der Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz kommenden Fahrer (§ 48 FeV).
1. Erklärung, dass der Unternehmer keine Personen nach dem Bundesfreiwilligendienst einsetzt, da ihr Einsatz im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nicht gestattet ist.
1. Angaben zur Reaktionszeit bei außerplanmäßigen Touren und zur Erreichbarkeit des Unternehmens im Notfall bzw. für kurzfristige Rücksprachen.
2. Nachweis, dass die DIN 75078 Teile 1 und 2 umgesetzt werden (nur abzugeben, wenn sich für ein Los mit Rollstuhlbeförderung beworben wird).
Nachweise, welche nach Zuschlagserteilung spätestens bis 26.7.2021 vorgelegt werden müssen:
a) Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung gemäß Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für das/die zum Einsatz kommende/-n Fahrzeug/-e (§§ 41/42 BOKraft).
b) Nachweis der Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz kommenden Fahrer (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
c) Nachweis der Eintragung des Verwendungszwecks im Fahrzeugschein (§ 23 Abs. 6 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) – Personenbeförderung) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)) müssen vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronisch über Vergabeplattform www.eVergabe.de.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de