Entsorgung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 gemäß VO (EG) 1069/2009 in Schleswig-Holstein
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 gemäß VO (EG) 1069/2009 in Schleswig-Holstein
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von bestimmten tierischen Nebenprodukten von Material der Kategorie 1 und 2 für den Einzugsbereich des Landes Schleswig-Holstein.
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 gemäß VO (EG) 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte („VO (EG) 1069/2009“) ist in Schleswig-Holstein gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) seit dem 1. Januar 2015 gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes („Auftraggeber“). Der Auftraggeber ist damit die beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 soll die Pflicht zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte in ganz Schleswig-Holstein an ein geeignetes Unternehmen („Auftragnehmer“) für zehn Jahre zzgl. drei Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr („Auftragszeitraum“) übertragen werden („Auftrag“). Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass grundsätzlich eine Verarbeitung tierischer Nebenprodukte außerhalb des Landes Schleswig-Holstein möglich ist, soweit eine ggf. erforderliche vertragliche Vereinbarung mit dem betroffenen anderen Bundesland erzielt wird.
- Kriterium: Preis 100 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
1.2 Nachweis der Zulassung durch die zuständige Behörde Artikel 24 der VO (EG) Nr. 1069/2009 betreffend:
1.2.1 Lagerung K 1 und K 2 Material
1.2.2 Verarbeitung K 1 und K 2 Material
1.2.3 Verwendung K 1 und K 2 Material
2.1. Unternehmensumsätze: Vorlage von Bilanzen aus den letzten drei Jahren
2.2 Solvenz: Bestehen einer ausreichenden finanziellen Ausstattung während der Auftragsdurchfühurng. Nachweis durch Patronatserklärung, Garantien oder Bürgschaft.
2.3 Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung über Mindestdeckungssumme von 1 Mio EUR
2.4 Brandschutzversicherung, Eigenerklärung über Mindestdeckungssumme von 5 Mio EUR
3.1. Unternehmensvorstellung:
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die das jeweilige Unternehmen insgesamt und im Hinblick auf die für den hier ausgeschriebenen Auftrag relevanten Tätigkeitsbereiche vorstellt. Die Darstellung hat folgende Aspekte abzudecken:
-Gründungsjahr des Unternehmens
-Standorte des Bewerbers in Deutschland
-Beschreibung vorhandener Transportkapazitäten einschließlich Anzahl und Beschaffeheit getrennter Ladesysteme, Vorhandensein hochdruckbetriebener Reinigungs‐ und Desinfektionsanlagen auf den Fahrzeugen, Vorhandensein von ADR-Zulassungen
Die Darstellung darf pro Unternehmen nicht länger sein als 3 DINA4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, Seitenränder: oben: 2,54 cm, unten 2,54 cm, links 1,91 cm, rechts 1,91 cm.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind zudem die geplante interne Struktur und die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Bewerbergemeinschaft darzustellen. Hierzu darf eine weitere DIN A4-Seite verwendet werden. Im Übrigen gelten die o.g. Formatvorgaben entsprechend.
3.2 Eigenerklärung bzw. Unterlagen (bspw. Genehmigung) über das Vorhandensein von Kapazitätsreserven in der Verarbeitung: mindestens 1.200t/Woche
3.3 Eigenerklärung bzw. Unterlagen (bspw. Genehmigung) über das Vorhandensein von Seuchenreservekapazitäten in Deutschland für den Seuchenfall.
3.4 Eigenerklärung bzw. Unterlagen (bspw. Genehmigung) über die Verfügung eines ADR-Scheins beim eingesetzten Personals
3.5 Eigenerklärung bzw. Unterlagen (bspw. Genehmigung) über das Vorhandensein eines Tierarztraumes in der Anlage sowie weiterer notwendigen Räume (bspw. Umkleide)
3.6 Eigenerklärung über Referenzen über den Nachweis vergleichbarer Erfahrungen im Bereich Tierkörperbeseitigung.
Anforderungen an die vergleichbaren Erfahrungen
(i) Einsammlung, Transport, Lagerung und Beseitigung von K 1 und K 2 Material
(ii) mind. 1.000t/ Woche
(iii) im Namen/Auftrag einer staatlichen Einrichtung
(iv) nicht älter als 10 Jahre
Auswahlkriterien zu III.1) Teilnahmebedingungen:
1. Referenzgeber
Max. erreichbare Punktzahl 5
Gewichtung 10
Ist der Referenzgeber eine staatliche oder eine kommunale Einrichtung
- Ja = 5 Punkte
- Nein = 0 Punkte
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2. Zu verarbeitende Menge p.a.
Max. erreichbare Punktzahl 5
Gewichtung 20
Die zu verarbeitende Menge K 1 und K 2 beträgt in Summe
- Das Referenzprojekt deckt eine zu verarbeitende Menge von 1.000 t/p.w ab = 1 Punkt
- Das Referenzprojekt deckt eine zu verarbeitende Menge von 1.100 t/p.w ab = 2 Punkte
- Das Referenzprojekt deckt eine zu verarbeitende Menge von 1.200 t/p.w ab = 3 Punkte
- Das Referenzprojekt deckt eine zu verarbeitende Menge von 1.300 t/p.w ab = 4 Punkte
- Das Referenzprojekt deckt eine zu verarbeitende Menge von 1.400 t/p.w ab = 5 Punkte.
4. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter müssen in ihrem Erstangebot einen indikativen Angebotspreis gemäß dem den Vergabeunterlagen beigefügten Preisblatt anbieten.
Das Angebot ist insofern indikativ, als dass der Auftraggeber (AG) auf keines der Erstangebote einen Zuschlag erteilen wird.
Die eingegangenen Erstangebote werden in einem in der Angebotsaufforderung angegebenen Termin geöffnet. Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Erstangebote, die den formellen Anforderungen oder inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Erstangebote werden allerdings nicht hinsichtlich der Zuschlagskriterien bewertet.
Der AG führt mit allen für das Verhandlungsverfahren zugelassenen Bietern, deren Erstangebote den formellen Anforderungen und inhaltlichen Mindestanforderungen genügen, im Anschluss Verhandlungen über die Erstangebote sowie die Vertragsentwürfe und ggf. sonstige Inhalte von Vergabeunterlagen. Es ist vorgesehen, die Verhandlungen in mündlichen Einzelgesprächen durchzuführen.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird der AG die konsolidierte, für alle Bieter einheitliche Vertragsbedingungen sowie fortgeschriebene Fassungen von für die Angebotskalkulation relevanten Unterlagen (bspw. aktualisierte Leistungsbeschreibung, Anlage [Entgeltermittlung und -genehmigung sowie Preisanpassung]) vorlegen. Die Bieter werden aufgefordert, auf dieser Basis ein endgültiges Angebot zu einer festgelegten Angebotsfrist abzugeben. Die hierbei angebotenen Preise müssen die Vorgaben der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigen.
Der AG behält sich weiterhin vor, die in diesen Bewerbungsbedingungen enthaltenen Informationen sowie Vorgaben in den weiteren Vergabeunterlagen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu präzisieren, zu ergänzen oder abzuändern. Insbesondere kann der AG zusätzliche Verhandlungen ansetzen.
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Dienstleistungskonzession
Alle Fragen zur Dienstleistungskonzession sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 26. Mai 2023 für den Teilnahmeantrag bzw. 30. Juni 2023 für das Angebot an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen werden mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]