Online-Dateiablage Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Kontakt/kontakt_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Dateiablage
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Managed Cloud Service Online-Dateiablage für Schulen und Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (3 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate für den Auftraggeber)
Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie in 2020 hat das Land Schleswig-Holstein begonnen, digitale Infrastrukturen für die Schulen bereitzustellen. Die Pandemie hat diese Entwicklung enorm beschleunigt, so dass vom Land Schleswig-Holstein für die Schulen bereits eine Vielzahl von digitalen Lösungen bereitgestellt werden, darunter ein Schulportal (das als zentrales Identitätsmanagementsystem fungiert), eine Schulverwaltungssoftware, ein Lernmanagementsystem sowie Endgeräte für Lehrkräfte und eine Groupware (E-Mail, Adressbuch, Kalender) für alle Lehrkräfte.
Die Endgeräte, die vom Land bereitgestellt werden, werden von den Lehrkräften insbesondere zur Vorbereitung und zur Durchführung des Unterrichts genutzt. Zum Ablegen und Organisieren von Dateien, die für den Unterricht oder für sonstige dienstliche Dokumente benötigt werden und die nicht Teil des Lernmanagementsystems sind, steht den Lehrkräfte aktuell nur der lokale Speicher auf den Endgeräten zur Verfügung. Wenn sich eine Lehrkraft nicht eigenständig um ein Backup dieser Dateien kümmert, so sind diese verloren, falls etwa das Endgerät zu Schaden kommt und gegen ein Ersatzgerät getauscht werden muss oder falls versehentlich Dateien gelöscht oder durch eine Malware bzw. Ransomware verschlüsselt werden.
Wenn diese Dateien (beispielsweise mit anderen Lehrkräften) geteilt werden sollen, erfolgt dies in der Regel per E-Mail (oder alternativ per USB-Stick), was aber der eigentlichen Funktionalität der Postfächer widerspricht und somit nicht erwünscht ist. Das Teilen von Dokumenten ist also zurzeit nur umständlich möglich.
Zur Bearbeitung von Dateien (insbesondere von Office-Dokumenten) nutzen die Lehrkräfte Programme, die auf den jeweiligen Endgeräten verfügbar sind. Die Bearbeitung erfolgt somit lokal, eine gemeinsame oder gar gleichzeitige Bearbeitung ist nicht möglich.
Diese aktuellen bestehenden Limitierungen (fehlende Backups, fehlende Möglichkeiten zum Teilen und zum gemeinsamen Bearbeiten) stellen enorme Hindernisse für die Lehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts dar. Das Land Schleswig-Holstein möchte dies verbessern und schreibt daher die Bereitstellung und den Betrieb eines Online-Dateispeichers mit integriertem Online-Office für alle Lehrkräfte des Landes aus.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (3 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate für den Auftraggeber)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab
der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE
Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem
Angebot einzureichen.
Referenzen:
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, dass der Auftragsgegenstand mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
- Umsetzung des Referenzprojektes mit den vom Bieter angebotenen Softwareprodukten,
- die Datei-Synchronisierung zwischen Endgeräten und einem Online-Dateispeicher umfasst,
- ein Online-Office zur gemeinsamen Dokumentenbearbeitung umfasst,
- an eine externe Nutzerverwaltung angebunden ist und
- mindestens hinsichtlich des Gewährleistungsziels Vertraulichkeit den Schutzbedarf "hoch" (gemäß BSI-Schutzbedarfskategorien) erfüllt
und dass mindestens 1.000 Nutzer im System über ein Nutzerkonto verfügen.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
-wenn die Überführung in den Regelbetrieb erfolgt ist und
-der Auftragsgegenstand mindestens sechs Monate produktiv eingesetzt wurde.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von
L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als
Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum
Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,
so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen
noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere
Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung
und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben
bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.
Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als
„Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit
einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext
eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich
die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an
dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (26.05.2023) über den
Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten
entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.
Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu
diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten
Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem
mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz
des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor
dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche
Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer