Sanierung der Wohnanlage am Invasorenpfad auf Helgoland - Generalplanungsleistungen, Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helgoland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d68af
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d68af
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Wohnanlage am Invasorenpfad auf Helgoland - Generalplanungsleistungen, Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI
Die Gemeinde Helgoland plant die energetische Sanierung einer Wohnanlage mit 12 ca. 36 m² kleinen 1-Raum-Wohnungen, die für mobilitätseingeschränkte oder alleinstehende Personen ausgestattet werden sollen.
Während sich 6 Wohneinheiten im Erdgeschoss befinden und über eine kleine Terrasse verfügen, liegen 6 weitere Wohnungen im Obergeschoss und besitzen eine Loggia. Alle Wohnungen sind durch gesonderte Hauseingänge zugängig.
Das unter Umgebungsschutz stehende Gebäude wurde 1955 errichtet, befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans, ist im Besitz der Gemeinde Helgoland und wird auch durch diese betrieben.
Eine Voreinschätzung beziffert Kosten (KG 200-700) von ca. 2,6 Mio. EUR netto.
Ein Planungsbeginn ist für 10/2023 angedacht.
Der Baubeginn sollte im November 2024 erfolgen.
Ende März 2026 ist der Fertigstellungstemin gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Generalplanung, Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI.
Am Invasorenpfad
27498 Helgoland
Die Gemeinde Helgoland plant die energetische Sanierung einer Wohnanlage mit 12 ca. 36 m² kleinen 1-Raum-Wohnungen, die für mobilitätseingeschränkte oder alleinstehende Personen ausgestattet werden sollen.
Während sich 6 Wohneinheiten im Erdgeschoss befinden und über eine kleine Terrasse verfügen, liegen 6 weitere Wohnungen im Obergeschoss und besitzen eine Loggia. Alle Wohnungen sind durch gesonderte Hauseingänge zugängig.
Das unter Umgebungsschutz stehende Gebäude wurde 1955 errichtet, befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans, ist im Besitz der Gemeinde Helgoland und wird auch durch diese betrieben.
Aufgrund der Hanglage sind drei Hausabschnitte sowohl im Grundriss als auch in der Höhe leicht versetzt angeordnet. Es handelt sich um ein nicht unterkellertes Gebäude in Massivbauweise.
Das Wohnhaus hat 2 Vollgeschosse (EG und OG) und eine Bruttogrundfläche (BGF) von rund 545 m².
Der Dachraum wird als Trockenboden bzw. Abstellraum genutzt und der eingeschossige Hausanschlussraum befindet sich östlich in einem separaten Anbau, auf dessen Dach der Wäschetrockenplatz auch als Gemeinschaftsterrasse genutzt wird.
Sowohl das Gebäude selbst, als auch die haustechnischen Anlagen bedürfen einer Sanierung.
Wenige Wohneinheiten sind momentan als Dauerwohnraum vermietet, deren Mieterinnen und Mietern während der Bauphase eine Interimslösung zur Verfügung gestellt wird. Die Straße „Invasorenpfad“ muss während der Bauzeit für den Inselverkehr nutzbar bleiben, damit die Versorgung der Inselbevölkerung auf dem Oberland aufrechterhalten werden kann.
Die Gemeinde Helgoland sucht einen Generalplaner für:
- Erneuerung der Wasser-, Abwasser-, Wärme- und Lüftungsleitungen,
- notwendige Überplanung der Elektroanlagen,
- Prüfung des Einsatzes von erneuerbaren Energien,
- Modernisierung der sanitären Einrichtungen möglichst barrierefrei,
- Neuaufteilung und Schaffung von wenigen größeren Wohneinheiten mit einer rollstuhlgerechten Ausführung,
- Neubau eines Gemeinschaftsraums,
- Schaffung eines Unterstands für wenige elektrische Rollstühle,
- rollstuhlgerechte Zuwegung zwischen Geländeniveau der Hafenstraße und Wohnanlage sowie zwischen Wohnanlage und Paracelsus-Klinik,
- Neubau eines Fahrstuhls (auch als Teil der rollstuhlgerechten Zuwegung zur Paracelsus-Klinik),
- Schaffung von barrierefreien Hauseingängen mit Windfang,
- Erneuerung des Hausanschlussraumes,
- Erneuerung der Loggien,
- Erneuerung der Türen und Fenster,
- Erneuerung der Außendämmung nach Asbestsanierung,
- Optimierung des Lichteinfalls im Kellerfensterbereich,
- Instandsetzung der Abdichtung erdberührter Bauteile,
- Instandsetzung der Entwässerungsanlagen.
Als Grundlage für die Planung liegen bereits vor:
- Bestandspläne inklusive Statik,
- Vermessung des Außengeländes,
- Baugrundgutachten,
- Bauwerksprüfung.
Eine Voreinschätzung beziffert Kosten (KG 200-700) von ca. 2,6 Mio. EUR netto.
Ein Planungsbeginn ist für 10/2023 angedacht.
Der Baubeginn sollte im November 2024 erfolgen.
Ende März 2026 ist der Fertigstellungstemin gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Generalplanung, Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI. Die Leistungen der Generalplanung sollen umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI,
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI,
- Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-6 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
- Leistungen des Brandschutzes gem. Heft 17 AHO,
- Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Abs. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI,
- Leistungen der SiGe-Koordination gem. Heft 15 AHO.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erfolgt anhand folgender Kriterien (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2020-2022 (in Anl. an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 750.000 €/a (5 Pkt.)
— < 750.000 €/a u. > 600.000 €/a (4 Pkt.)
— < 600.000 €/a u. > 450.000 €/a (3 Pkt.)
— < 450.000 €/a u. > 300.000 €/a (2 Pkt.)
— < 300.000 €/a u. > 150.000 €/a (1 Pkt.)
— Jahresmittel < 150.000 €/a (0 Pkt.)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2020-2022 für das gesamte Büro des Bewerbers (in Anl. an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschn. ≥ 10 techn. Mitarbeiter (MA) (5 Pkt.)
— < 10 u. ≥ 8 techn. MA (4 Pkt.)
— < 8 u. ≥ 6 techn. MA (3 Pkt.)
— < 6 u. ≥ 4 techn. MA (2 Pkt.)
— < 4 u. ≥ 2 techn. MA (1 Pkt.)
— durchschn. < 2 techn. MA (0 Pkt.)
3. Darstellung von max. 3 Ref.projekten aus den letzten 5 Jahren (2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzen die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Referenzklassen 1 (Generalplanung) fließen 2 Referenzen, für die Referenzklassen 2-5 (Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Techn. Ausrüstung Anl.gr. 1-3 und Techn. Ausrüstung Anl.gr. 4-6) fließt je 1 Referenz ein.
Für die grundsätzliche Wertung der Ref.projekte der Referenzklasse 1 müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Ref.projekt wurden mind. 3 der im Folgenden genannten 5 Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, HLS-Planung oder ELT-Planung) durch den Bewerber erbacht.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch alle Ref.projekte erfüllt sein:
— Bei dem Ref.projekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentl. Vergabevorschriften abgewickelt wurde,
— Bei dem Ref.projekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme,
— Derzeitiger Projektstand des Ref.projekts ist mindestens Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Ref.projekte der Referenzklassen 1, 2 und 4 erfüllt sein:
— Das Ref.projekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 1,5 Mio. € netto.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.projekt der Referenzklasse 3 erfüllt sein:
— Das Ref.projekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 0,1 Mio. € netto.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.projekt der Referenzklasse 6 erfüllt sein:
— Das Ref.projekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 410-430 ≥ 0,75 Mio. € netto,
— Durch den Bewerber wurden mind. die Anl.gr. 1-3 gemäß § 53 HOAI erbracht.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.projekt der Referenzklasse 7 erfüllt sein:
— Das Ref.projekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 440-460 ≥ 0,4 Mio. € netto,
— Durch den Bewerber wurden mind. die Anl.gr. 4-6 gemäß § 53 HOAI erbracht.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Ref.projekte der Referenzklassen 1-3 und 5-6 erfüllt sein:
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 gem. HOAI erbracht.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.projekt der Referenzklasse 4 erfüllt sein:
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-6 gem. HOAI erbracht.
Die jew. Einzelpunktzahlen /-gewichtungen sind der Vergabeunterge C zu entnehmen.
Die max. zu erreichende Punktzahl im Rahmen des TNW sind 100 Punkte (max. 5 Pkte für Gesamtumsatz + max. 5 Pkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Pkte für Ref.-Projekte).
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10, 11, 14 und 15 HOAI.
Die Beauftragung der besonderen Leistungen erfolgt optional. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt:in" bzw. "Ingenieur:in" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bzw. Abs. 2 VgV
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).