Offener Städtebaulicher Wettbewerb Matthäikirchhof Leipzig
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.urbaneprojekte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Städtebaulicher Wettbewerb Matthäikirchhof Leipzig
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, das etwa zwei Hektar große, untergenutzte Areal des Matthäikirchhofs zu entwickeln. Gelegen am nordwestlichen Rand des Stadtzentrums, Gründungsort der Stadt, ist das Areal aufgrund seiner ehemaligen Nutzung durch die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) und die Ereignisse der Jahre 1989 und 1990 ein authentischer Ort der Friedlichen Revolution. Am 4. Dezember 1989 wurde der Standort der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit mit dem prägnanten Verwaltungsgebäude der sogenannten „Runden Ecke“ von Mitgliedern der Bürgerbewegung besetzt. Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des gesamten Matthäikirchhofs ist daher die seitens der Stadt Leipzig geförderte Etablierung des „Forums für Freiheit und Bürgerrechte/Demokratiecampus" (Arbeitstitel).
Der Stadtraum wird unter dem Leitgedanken „Ort der gelebten Demokratie“ weiterentwickelt. Das Areal soll zu einem lebendigen, gemischten Quartier mit einem Mehrwert für die Innenstadt und die Stadt Leipzig sowie einem Ort mit überregionaler Ausstrahlung transformiert werden. Dabei bietet sich die einmalige Chance, in einer hochattraktiven Innenstadtlage ein Quartier mit öffentlichen Nutzungen, gemeinwohlorientierten, gewerblichen Nutzungen und urbanen Wohnformen zu entwickeln. Die Inhalte der Auslobung basieren auf einem intensiven Bürgerbeteiligungsprozess. Die im sogenannten „Matthäikirchhof-Code“ zusammengefassten Ergebnisse aus der Beteiligung sind dabei in die Aufgabenstellung dieser Auslobung eingeflossen.
Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung erhält die Entwicklung des Matthäikirchhofs Zuwendungen aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus. Im Rahmen des Bundesprogramms werden national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die Stadt, die Region oder die Stadtentwicklungspolitik insgesamt gefördert. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen ein Innovationspotenzial auf.
Um diesem Qualitätsanspruch bereits in der frühen Planungsphase gerecht zu werden, lobt die Stadt Leipzig einen Städtebaulichen Wettbewerb aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts, das einen baulich-räumlichen Vorschlag zur Unterbringung der gewünschten Nutzungen und zum Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz im Gebiet liefert. Das Wettbewerbsergebnis soll durch den Wettbewerbsgewinner in einen städtebaulichen Entwurf im Sinne einer „Masterplanung“ weitergeführt werden.
Der Wettbewerb wird als offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb in zwei Phasen nach RPW 2013 für Stadtplaner und Architekten ausgelobt. In der zweiten Phase ist ein Landschaftsarchitekt als Entwurfsverfasser bindend einzubeziehen. Das Verfahren ist in der ersten Wettbewerbsphase anonym. Die zweite Wettbewerbsphase wird gemäß § 3 Abs. 5 RPW kooperativ unter Aufhebung der Anonymität durchgeführt, um die weitere Bürgerbeteiligung in Anknüpfung an den vorangegangenen umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozess zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner und Architekten. In der zweiten Wettbewerbsphase sind bindend Landschaftsarchitekten als Entwurfsverfasser einzubeziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien
– Qualität des städtebaulichen Entwurfes
– Qualität des Außenraums und des Grüns
– Räumliche und gestalterische Qualität
– Einfügen in die Umgebung
– Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte
– Funktionalität
– Umsetzung Flächenvorgaben
– Nutzungskonzept und Anordnung der Nutzungen
– Erschließung und Verkehr
– Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
– Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die zur Verfügung stehende Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 115.000 EUR zzgl. MwSt.
Davon werden 60.000 EUR als Preisgeld wie folgt auf vier Preise verteilt:
1. Preis: 24.000 EUR
2. Preis: 18.000 EUR
3. Preis: 12.000 EUR
4. Preis: 6.000 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann gemäß § 7 Abs. 2 RPW 2013 durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die verbleibenden 55.000,00 EUR werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmern der 2. Wettbewerbsphase aufgeteilt, die fristgerecht eine den Anforderungen der Auslobung entsprechende Wettbewerbsarbeit einreichen und an den Pflichtterminen des Wettbewerbs teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Verfahrenstermine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 02.05.2023
Einsendung von Rückfragen bis 22.05.2023
Abgabe Wettbewerbsarbeiten Phase 1 07.07.2023
Preisgerichtssitzung Phase 1 28.08.2023
Rückfragenkolloquium 19.10.2023
Matthäikirchhof-Markt 19.10.2023
Abgabe Pläne Phase 2 22.12.2023
Abgabe Modelle Phase 2 08.01.2024
Preisgerichtssitzung Phase 2 31.01.2024
2. Auslobungsunterlagen
Die vollständigen Auslobungsunterlagen werden ab dem 02.05.2023 kostenfrei über folgenden Link zum Download bereit gestellt: https://www.urbaneprojekte.de.
Die weiteren Verfahrensbedingungen, -termine und Einlieferungsmodalitäten sind den Auslobungsunterlagen zu entnehmen.
3. Beauftragung:
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts den Wettbewerbsgewinner unter den in § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs gemäß Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg zu beauftragen.
Im Falle einer Beauftragung werden gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
Land: Deutschland