Lieferung von Elektronikartikeln und sonstigem Zubehör für Kommunikation, PC- und Messtechnik u.a. Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/23/008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektronikartikeln und sonstigem Zubehör für Kommunikation, PC- und Messtechnik u.a.
Lieferung von Elektronikartikeln und sonstigem Zubehör für Kommunikation,PC- und Messtechnik u. a.
verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Lieferung von Elektronikartikeln und sonstigem Zubehör für Kommunikation, PC- und Messtechnik u. a. Der Vertrag läuft vom 02.05.2023 bis 30.04.2024 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.04.2027.
Der Vertrag läuft vom 02.05.2023 bis 30.04.2024 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.04.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Elektronikartikeln und sonstigem Zubehör für Kommunikation, PC- und Messtechnik u.a.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ÖFFNUNGSZEITEN:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]