Vergabe SPNV-Leistungen RE 6 Chemnitz - Leipzig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvnl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe SPNV-Leistungen RE 6 Chemnitz - Leipzig
Verkehrsvertrag über die Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im SPNV auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig
Chemnitz und Leipzig
1. Zu den Auftraggebern: Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) und der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sind die zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in ihrem Verbandsgebiet und tragen die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)).
2. Zur ausgeschriebenen Leistung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig mit einem Leistungsumfang von ca. 1,1 Mio. Zugkilometer (Zug-km), bezogen auf das Fahrplanjahr 2024, wovon ca. 424.000 Zug-km auf das Gebiet des ZVMS und ca. 680.000 Zug-km auf das Gebiet des ZVNL entfallen. Weitere Einzelheiten sind der Auftragsbekanntmachung vom 24.08.2022 (ABl.-Nr. 2022/S 162-461643), der Änderungsbekanntmachung vom 02.11.2022 (2022/S 211-608670), der Änderungsbekanntmachung vom 05.12.2022 (ABl.-Nr. 2022/S 234-674888) sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoptionen gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zum Auftragswert/Gesamtwert in Abschnitt II.1.7) bzw. in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular zwingend eine Angabe erfordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Zudem würde eine Veröffentlichung des tatsächlichen Werts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus den Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte von Wettbewerbsteilnehmern möglich sein könnten.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Fristen gemäß §§ 134, 135 GWB hingewiesen.