Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 (zu den Ausnahmen siehe VI.3.). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 254 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 003 (WNK 01 und 02), 041, 048, 049, 057, 061 (WNK 04 bis 06), 105, 111, 130, 133 und 138, in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe II.2.4 des jeweiligen Fachloses).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

096 | Fampridin Retardtabletten [2]

Los-Nr.: 96
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ATC: N07XX07; Fampridin

Darreichungsform(en): Retardtabletten

Anzahl vorgesehene Vertragspartner: 2

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-205175
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 96
Bezeichnung des Auftrags:

096 | Fampridin Retardtabletten [2]

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung in Ziff. 4 des jeweiligen Fachloses.

2) Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 001, 006, 038, 053, 054, 055, 058, 060, 062, 092, 110, 116, 119, 120, 131, 132, 141, 147, 154, 155, 156, 164, 165, 166, 201, 203, 223, 227, 234, 236, 244 und 250 beginnen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2024) bereits ab dem 1. Oktober 2023. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen beträgt damit 27 Monate.

3) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf). Details siehe Vergabeunterlagen sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen.

4) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen.

5) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe),das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das

Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2023

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