Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 (zu den Ausnahmen siehe VI.3.). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 254 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 003 (WNK 01 und 02), 041, 048, 049, 057, 061 (WNK 04 bis 06), 105, 111, 130, 133 und 138, in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe II.2.4 des jeweiligen Fachloses).
096 | Fampridin Retardtabletten [2]
ATC: N07XX07; Fampridin
Darreichungsform(en): Retardtabletten
Anzahl vorgesehene Vertragspartner: 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
096 | Fampridin Retardtabletten [2]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung in Ziff. 4 des jeweiligen Fachloses.
2) Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 001, 006, 038, 053, 054, 055, 058, 060, 062, 092, 110, 116, 119, 120, 131, 132, 141, 147, 154, 155, 156, 164, 165, 166, 201, 203, 223, 227, 234, 236, 244 und 250 beginnen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2024) bereits ab dem 1. Oktober 2023. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen beträgt damit 27 Monate.
3) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf). Details siehe Vergabeunterlagen sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen.
4) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen.
5) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe),das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das
Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7