Sanierung des Rothschönberger Stolln im Abschnitt von Drei-Brüder-Schacht bis Reiche Zeche mit temporärer Inbetriebnahme des Schachtes Rote Grube
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rothschönberger Stolln im Abschnitt von Drei-Brüder-Schacht bis Reiche Zeche mit temporärer Inbetriebnahme des Schachtes Rote Grube
Freiberg
— Betreiben der Schachtanlage auf dem Drei-Brüder-Schacht (Nutzung wie Rote Grube, paralleler Betrieb);
— Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange übertage an Rote Grube und Drei-Brüder-Schacht während der Bauausführung;
— Einbau von Trag- und Laufwerk im Stollen auf 4.200 m Länge und Einbau einer Horizontalförderung;
— Einbau und Betreiben von Anlagen zur Wetterführung und Wasserhaltung (Über-pumpen von Sanierungsbereichen);
— Sicherungsarbeiten im Stollen mit Stahlausbau und Spritzbeton.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung Rothschönberger Stolln zwischen Drei-Brüder-Schacht und Reiche Zeche über die Zugänge Drei-Brüder-Schacht und Rote Grube Los-Nr.: 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiberg
— Ertüchtigung des 220 m tiefen Schachtes Rote Grube (Nutzung als logistischer Zu-gangs- und Versorgungspunkt, Wetter, Strom, Druckluft, Wasser, Material, Personentransport etc.);
— Demontage alter Einbauten;
— Fassung zusitzender Wässer und Ableitung zum Stollen;
— Partielle Sicherung der Schachtkontur.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Änderung der Technologie zur Schlammberäumung auf der Sohle des Rothschönberger Stolln mit zusätzlichem Versatzort
Für die vorgesehenen Schlämmarbeiten einschl. Herstellen und Betreiben der Versatzinfrastruktur ist die Nutzung der von der Auftragnehmerin im Stollen eingerichteten komplexen Infrastruktur notwendig. Für deren Nutzung durch einen anderen Auftragnehmer bedürfte es einer vertraglichen Gestattung, die zusätzliche Kosten auslösen würde. Dazu wäre es technisch nicht möglich, dass bei den örtlichen Verhältnissen zwei Auftragnehmer Leistungen zeitgleich ohne erhebliche gegenseitige Baubehinderungen fortsetzen. Das würde zu einer erheblichen und damit kostenträchtigen Bauzeitverlängerung führen.