Strandkorbausschreibung ISTS 2024 - 2026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerland
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.insel-sylt
Abschnitt II: Gegenstand
Strandkorbausschreibung ISTS 2024 - 2026
Der Insel-Sylt Tourismus-Service möchte mittels Rahmenvertrag die Strandkörbe für die Jahre 2024 - 2026 ausschreiben.
Lieferdatum: 01.01. - 31.05.2024 322 Stück
01.01. - 31.05.2025 322 Stück
01.01. - 31.05.2026 322 Stück
Westerland
Der Insel-Sylt Tourismus-Service möchte mittels Rahmenvertrag die Strandkörbe für die Jahre 2024 - 2026 ausschreiben.
Lieferdatum: 01.01. - 31.05.2024 322 Stück
01.01. - 31.05.2025 322 Stück
01.01. - 31.05.2026 322 Stück
Strandkörbe gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Zeichnungen,
Lieferung frei Haus,
Lieferadresse Schützenstrasse 14, 25980 Sylt / OT Westerland
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer. Angaben hierzu sind im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (L 124) zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (L 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Der Bieter hat Angaben zu machen, zu Umsätzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
Der Bieter hat die Leistungsfähigkeit anhand von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen.
Der Projektleiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
e-Vergabeplattform Elvis von subreport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Kiel
Land: Deutschland