Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230525
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-248
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Garten- und
Parkabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Mengen aus der Sammlung (Container und Tannenb.)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nördlicher Bereich: Der AN übernimmt die vom AG erfassten und transportierten Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst und der Tannenbaumsammlung an zwei vom AN betriebenen Standorten (Anlage oder Übergabestelle). Zur Optimierung der Transportentfernungen muss der AN für die Lose 1 und 2 ein Übergabestandort im jeweiligen Teil des Kreisgebietes angeben. Die Gebiete teilen sich in den Nord-Kreis Ostholsteins nördlich einer gedachten Linie Eutin - Neustadt und in den Süd-Kreis Ostholsteins südlich einer gedachten Linie Eutin – Neustadt.
Der ZVO erfasst im Jahr zurzeit ca. 850 Mg Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst, ca. 200 Mg Tannenbäume (Weihnachtsbäume) und ca. 10 Mg Baumstümpfe (Stubben). Die genauen Mengen für die jeweiligen Lose befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, somit bis zum 31.12.2027
Das erste Los betrifft die Mengen aus dem Containerdienst/ Tannenbaumsammlung des nördlichen Gebietes, das zweite Los die Mengen aus dem Containerdienst/ Tannenbaumsammlung des südlichen Bereiches.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Mengen aus der Sammlung (Container und Tannenb.)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Südlicher Bereich: Der AN übernimmt die vom AG erfassten und transportierten Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst und der Tannenbaumsammlung an zwei vom AN betriebenen Standorten (Anlage oder Übergabestelle). Zur Optimierung der Transportentfernungen muss der AN für die Lose 1 und 2 ein Übergabestandort im jeweiligen Teil des Kreisgebietes angeben. Die Gebiete teilen sich in den Nord-Kreis Ostholsteins nördlich einer gedachten Linie Eutin - Neustadt und in den Süd-Kreis Ostholsteins südlich einer gedachten Linie Eutin – Neustadt.
Der ZVO erfasst im Jahr zurzeit ca. 850 Mg Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst, ca. 200 Mg Tannenbäume (Weihnachtsbäume) und ca. 10 Mg Baumstümpfe (Stubben). Die genauen Mengen für die jeweiligen Lose befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, somit bis zum 31.12.2027
Das erste Los betrifft die Mengen aus dem Containerdienst/ Tannenbaumsammlung des nördlichen Gebietes, das zweite Los die Mengen aus dem Containerdienst/ Tannenbaumsammlung des südlichen Bereiches.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Mengen von den Recyclinghöfen: (RCH Nord)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über.
Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, somit bis zum 31.12.2027
Es ist dem AN möglich ein Nebenangebot bezüglich des Transportes zu stellen. In diesem stellt der AN Container auf den Recyclinghöfen und holt die Garten- und Parkabfälle beim AG vor Ort ab.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Mengen von den Recyclinghöfen: (RCH Mitte)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über.
Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, somit bis zum 31.12.2027
Es ist dem AN möglich ein Nebenangebot bezüglich des Transportes zu stellen. In diesem stellt der AN Container auf den Recyclinghöfen und holt die Garten- und Parkabfälle beim AG vor Ort ab.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Mengen von den Recyclinghöfen: (RCH Süd)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über.
Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, somit bis zum 31.12.2027
Es ist dem AN möglich ein Nebenangebot bezüglich des Transportes zu stellen. In diesem stellt der AN Container auf den Recyclinghöfen und holt die Garten- und Parkabfälle beim AG vor Ort ab.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 09.04.2022 (5.EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Nachweise:
• Anlagengenehmigungen (ggf. ergänzt um die notwendige Genehmigung der Übernahmestelle in dem Falle, dass die Endentsorgungsanlage und die Übernahmestelle örtlich getrennt sind),
• gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
Formblatt: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.