Rahmenverträge Ingenieurleistungen Netzbau Industriewasser sowie Rohrmedien Netzbau Dresden 2023-2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.SachsenEnergieBau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Ingenieurleistungen Netzbau Industriewasser sowie Rohrmedien Netzbau Dresden 2023-2025
Der Auftraggeber plant den Abschluss von mehreren Rahmenverträgen für Ingenieurleistungen im Netzbau, vorrangig der Medien Tiefbau- und Ausrüstung für Industriewasser (Los 1) als auch Tiefbau und Ausrüstung Trinkwasser, Gas und Fernwärmeleitungen inkl. Hausanschlüssen (Los 2). Die Leistungen sind vorrangig für das Stadtgebiet Dresden zu erbringen.
Ingenieurleistungen für Tiefbau/Ausrüstung Industriewasser
Dresden
Es sind Planungs- als auch Bauüberwachungsleistungen für die Netzbaumaßnahmen für Industriewasser im Versorgungsgebiet der Stadt Dresden zu erbringen. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe sind vorrangig Ingenieurleistungen auf der Grundlage der HOAI 2021, Abschnitt3 §§ 41-44 für Ingenieurbauwerke sowie Abschnitt 1 §§ 49-52 für Tragwerksplanungen und weiterer besonderer Leistungen.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 3 x ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2029 verlängert werden.
Ingenieurleistungen für Tiefbau/Ausrüstung Trinkwasser, Gas und Fernwärme/Fernkälte
Dresden
Es sind Planungs- als auch Bauüberwachungsleistungen für die Netzbaumaßnahmen für Trinkwasser, Gas und Fernwärme/-kälte im Versorgungsgebiet der Stadt Dresden zu erbringen. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe sind vorrangig Ingenieurleistungen auf der Grundlage der HOAI 2021, Abschnitt3 §§ 41 - 44 für Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Abschnitt 2 §§ 53 - 56 Leistungsbild Technische Ausrüstung sowie ggf. Abschnitt 1 §§ 49 - 52 für Leistungsbild Tragwerksplanungen und weiterer besonderer Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend den Vorschriften des Staates, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
- Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe der Anzahl der aktuellen Mitarbeiter des Büros bzw. der Niederlassung, die die Leistungen erbringen soll; Gliederung nach Ingenieure und technische Mitarbeiter/Zeichner
- Erklärung zur finanziellen Situation des Bewerbers
- Referenzen über Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen im innerstädtischen Bauen für Rohrmedien (Städte größer als 200.000 Einwohner) mit Angabe der Bauzeit, Länge/Dimensionen der Versorgungsleitungen, Angabe des Auftragsvolumens/Wertumfanges und Benennung des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner: Es sind Referenzen zu benennen, die dem Los oder Paket (bei Los 2) entsprechen, für welches der Bewerber Leistungen erbringen möchte
- Berufsqualifikation der vorgesehenen Projektbearbeiter und Bauüberwacher (Nachweis Diplomzertifikat oder gleichwertig); es sind mindestens 2 Fachingenieure pro angebotenem Los bzw. Paket (bei Los 2) zu benennen
- Benennung des durch den Bieter verwendete QS-System
- Eigenerklärung des Bieters über Kenntnis und Anwendung des Regelwerks des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfach e.V./DVGW, sofern der Bieter nicht nur Leistungen für Los 2 Fernwärme erbringen möchte
- Eigenerklärung des Bieters über Kenntnis und Anwendung des Regelwerkes AGFW, Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK/AGFW, sofern der Bieter nur Leistungen für das Los 2 Fernwärme erbringen möchte
- Eigenerklärung des Bieters über Kenntnis und Anwendung geltender DIN-Normen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen in Verbindung stehen
- Eigenerklärung des Bieters zur Bereitschaft, im Auftragsfall die Bearbeitung der Leistungsbestandteile im AVA (Planungs- Ausschreibungs- und Abrechnungsplattform) des Auftraggebers zu erbringen
- Bauüberwacher müssen über eine Berufserfahrung in Infrastrukturprojekten von mindestens 3 Jahren verfügen
Gemäß 51 Absatz 2 SEKTVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise der nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Der AG behält sich die Möglichkeit vor, im Verhandlungsverfahren die Rahmenverträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR, Maximierung im Schadenfall mindestens 2-fach. Werden die Deckungssummen oder die geforderte Maximierung mit der aktuell bestehenden Versicherung des Bewerbers nicht erreicht, so ist eine Erklärung abzugeben, dass die Deckungssummen/Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Entsprechend Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage der Nachweise hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Ingenieure oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2 angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen abzugeben bzw. einzureichen (also noch keine Angebote). Die hierfür einzureichenden Unterlagen finden Sie unter den Punkten III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Die Nichteinhaltung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
5. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf mögliche Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6. Bewerber haben Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8. Hinweise zu Pkt. I.3) Wenn sich Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen anderweitig beschaffen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de