Kläranlage Dresden-Kaditz, Erneuerung / Austausch BHKW A und B Referenznummer der Bekanntmachung: KA/103.0/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Dresden-Kaditz, Erneuerung / Austausch BHKW A und B
Kläranlage Dresden-Kaditz, Erneuerung / Austausch BHKW A und B - Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 3 § 55, Leistungsphasen 2 bis 9 - Ermittlung des Honorars für alle in der Aufgabenstellung unter Punkt 6 aufgeführten Bearbeitungsschwerpunkte
Dresden, DE
Planungsleistungen für die Kläranlage Dresden-Kaditz, Erneuerung / Austausch BHKW A und B - Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 3 § 55, Leistungsphasen 2 bis 9 - Ermittlung des Honorars für alle in der Aufgabenstellung unter Punkt 6 aufgeführten Bearbeitungsschwerpunkte sowie besondere und zusätzliche Leistungen. Die vorhandenen BHKW A und B sind zentrales Element der Eigenstromversorgung der Kläranlage Dresden-Kaditz. Mit Erreichen der 90.000 Bh wird die Generalüberholung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist die Wirtschaftlichkeit der Generalüberholung der einer Ersatzmaßnahme bzw. Neuanschaffung gegenüberzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kläranlage Dresden-Kaditz, Erneuerung / Austausch BHKW A und B
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert des Auftrages wird gemäß VgV § 5 (2) zur Wahrung der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.