Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Großen Kreisstadt Riesa Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SRS-005
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riesa
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.riesa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Großen Kreisstadt Riesa
Gegenstand des Auftrages sind die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (weiße Flecke; 1 405 private Haushalte, 187 Unternehmen und 11 Schulen) der Großen Kreisstadt Riesa (im folgenden Konzessionsgeberin) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Konzessionsgeberin hat es sich zum Ziel gesetzt eine zukunftsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen flächendeckenden Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von breitbandigen Endkundendienstleistungen in den unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Die Angebote sind auf eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren zu beziehen. Durch die Bieter sind ausschließlich die ausgewiesenen förderfähigen Ausbaugebiete zu beplanen.Der Netzbetreiber muss nach dem Abschluss der Inbetriebnahme eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 1 Gigabit/s im Download für 100 % der Anschlüsse garantieren. Außerdem sind symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s für Gewerbetreibende, institutionelle Nachfrager Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Upload muss für alle unterversorgten Adressen mindestens im gleichen Verhältnis wie der Download steigen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.