Elektro- und Tiefbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro- und Tiefbauarbeiten
Ziel der Ausschreibung ist es für die Erforschung selbstfahrender Fahrzeuge ein privates 5G-Campusnetz aufzubauen. Das Campusnetz basiert auf zwei stationären und einem mobilen Mast. In 25917 Leck sollen auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Militärflugplatzes zum Aufbau eines 5G-Campusnetzes, LWL und Stromkabel verlegt, zwei Masten aufgestellt und an diesen die Technik zum Aufbau des 5G-Netzes installiert und angeschlossen werden. Außerdem soll ein Anschlussplatz (Strom und LWL) für den vorhandenen mobilen Mast installiert werden.
Leck
Ziel der Ausschreibung ist es für die Erforschung selbstfahrender Fahrzeuge ein privates 5G-Campusnetz aufzubauen. Das Campusnetz basiert auf zwei stationären und einem mobilen Mast.
In 25917 Leck sollen auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Militärflugplatzes zum Aufbau eines 5G-Campusnetzes, LWL und Stromkabel verlegt, zwei Masten aufgestellt und an diesen die Technik zum Aufbau des 5G-Netzes installiert und angeschlossen werden. Außerdem soll ein Anschlussplatz (Strom und LWL) für den vorhandenen mobilen Mast installiert werden.
An den stationären Masten sollen die bauseitig gelieferten Komponenten für die Errichtung des 5G-Campusnetzes montiert und angeschlossen werden. Entsprechend müssen an den Masten die LWL- und Stromkabel verlegt werden. Neben den zwei stationären Masten soll ein Anschlussplatz für einen mobilen Antennenmast geschaffen werden. Dieser mobile Mast ist bereits vorhanden. Für die LWL-Verbindung muss der Anschlussplatz über einen Anschluss für single-mode OS2, simplex, LC-LC, outdoor verfügen, zudem muss eine Stromanbindung für den Anhänger an dem Anschluss vorhanden sein. Die 5G-Module sollen später drei Zielbereiche (ZB) abdecken.
Es sollen zwei Masten und ein mobiler Stationspunkt eingespeist werden. Die Kabelverlegung erfolgt im eigenen Kabelgraben, der entsprechend herzustellen ist.
Sofern in den Positionen nicht anders beschrieben, sind die beschriebenen Komponenten zu liefern und betriebsfertig zu montieren. Die Kabel müssen entsprechend der aufgestellten Masten, fachgerecht in oder an diesen installiert werden. Die Montageleistung ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren, eine separate Vergütung erfolgt nicht. Die Masten und der Verteiler müssen vor Feuchtigkeit und Schwitzwasser geschützt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro- und Tiefbauarbeiten
Ort: Breklum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]