Konfokales Multiphotonen-Laserscanning-Mikroskop (MPLSM) Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokales Multiphotonen-Laserscanning-Mikroskop (MPLSM)
Beschaffung eines konfokalen Multiphotonen-Laserscanning-Mikroskops (MPLSM) für Forschungszwecke
Gelände / Campus des Auftraggebers, Fiedlerstraße 42, 01307 Dresden, Haus 91
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines konfokalen Multiphotonen-Laserscanning-Mikroskops (MPLSM) für Forschungszwecke. Mit dem zu beschaffenden Gerätesystem sind sowohl hochauflösende als auch schnelle Bildgebungsverfahren in vitro, in situ sowie in vivo an Tieren mittels Ein-Photonen als auch Zwei-Photonenanregung geplant.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
- Option: Vollservice (ohne 2-Photonen Laser) für 3 Jahre nach Ablauf der Garantiezeit
- Option: Vollservice (ohne 2-Photonen Laser) für 5 Jahre nach Ablauf der Garantiezeit
- Option: FLIM-Modul (FLIM-Einheit) inklusive Software-Module zur Steuerung, Prozessierung und Analyse
Bei dem unter II. 1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" angegebenen Wert des Auftrags von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass keine gesetzlichen Feiertage in die laufende Angebotsfrist fallen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konfokales Multiphotonen-Laserscanning-Mikroskop (MPLSM)
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" angegebenen Wert des Auftrags von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW6ZKH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Punkt VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.