Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 110-3912
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kisa.it
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems
Die Beschaffung umfasst die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Contact Center Applikation sowie zugehörige Dienstleistungen zur Detailplanung, Installation, Inbetriebsetzung und Einführung sowie Pflegeleistungen.
Leipzig, DE
Die Beschaffung umfasst die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Contact Center Applikation sowie zugehörige Dienstleistungen zur Detailplanung, Installation, Inbetriebsetzung und Einführung sowie Pflegeleistungen.
Der Auftraggeber hat die Option, die beauftragten Pflegeleistungen für die Contact Center Applikation nach Ablauf der Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wurden mit dem Angebot keine Nachunternehmer benannt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ( Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.) bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auftragsvergabe.