Synthetic Aperture Sonar (SAS) System Referenznummer der Bekanntmachung: 0029-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Synthetic Aperture Sonar (SAS) System
Lieferung von 1 Stück Synthetic Aperture Sonar (SAS) System
Kiel
Lieferung von 1 Stück Synthetic Aperture Sonar (SAS) System
Erläuterung der Ausführungsfrist:
Das unter "II.2.7" angegebene Datum zum Ausführungsbeginn stellt die Bindefrist dar. Dieses Datum ist, nach aktueller Verfahrensplanung, das späteste Zuschlagsdatum.
Die tatsächliche Ausführungsfrist ist:
Beginn: mit Zuschlagserteilung
Ende Lieferleistung: vollständige Lieferung spätestens am 27.12.2023
Ende Support: 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt: Unterauftragnehmer
- Formblatt: Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Formblatt: Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Angabe mind. einer Referenz
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens 22.05.2023, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.