Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Erstellung und Entwicklung sowie beim Betrieb eines Internetportals Referenznummer der Bekanntmachung: 1816825-U56
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Erstellung und Entwicklung sowie beim Betrieb eines Internetportals
Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Entwicklung, der Erstellung und dem Betrieb von Internetportalen unter Verwendung des freien Content-Management-Systems (CMS) TYPO3 unterstützen und beraten. Dabei ist zunächst die Machbarkeit zu untersuchen, dann die Umsetzung zu konzipieren und schließlich die Konfiguration und Programmierung auf Basis der erstellten Konzepte unter Beachtung des Corporate Design der Wismut GmbH zu realisieren. Im Zuge der Modernisierung der IT und der fortschreitenden Digitalisierung soll auch der Internetauftritt neugestaltet werden. Die vorhandene im Unternehmen gehostete Homepage wismut.de basiert auf dem CMS-System Redaktör und ist technisch und optisch veraltet. Das neue Firmenportal soll in TYPO3 realisiert werden, wobei stets die aktuelle Release-Version zur Anwendung kommen soll. Die Entwicklung des Firmenportals soll On-Premises/Inhouse erfolgen. Es wird angestrebt, das neue produktive Portal nicht im eigenen Unternehmen zu hosten.
Wismut GmbH
Jagdschänkenstraße 29
09117 Chemnitz
Im Rahmen der externen Unterstützung sind nachfolgende Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu erbringen:
• Erstellung eines Layout-Konzeptes für das Internetportal unter Beachtung des Corporate Design des Auftraggebers
• Installation, Administration, Konfiguration, Dokumentation und Troubleshooting von TYPO3-Umgebungen (Test und Produktiv)
• zeitnahe Aktualisierung und Patching der TYPO3-Umgebungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
• Anwendungsbetreuung (2nd/3rd Level) den TYPO3-Umgebungen
• Schulung von Mitarbeiter/innen in den umgesetzten Lösungen
• Migration von Inhalten aus dem CMS Redaktör in TYPO3
• Anwendungsentwicklung von TYPO3-Extensions mit Dokumentation
Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass eigenständig, zielorientiert und konstruktiv mit den internen Struktureinheiten des Auftraggebers zusammengearbeitet wird. Die enge Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf die konzeptionelle sowie umsetzungstechnische Abstimmung hinsichtlich der Anpassungsleistung mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist für das allgemeine Projektmanagement zuständig. Die interne Abstimmung erfolgt durch Vertreter des Auftraggebers.
Nach erfolgreicher Überführung des Projektes in den Produktivbetrieb und Abnahme durch den Auftraggeber unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei dem Betrieb und Support der implementierten Lösung.
Der Auftraggeber geht von einem geschätzten Leistungsumfang von 360 Personentagen (PT) während der Gesamtlaufzeit aus. Nach Einschätzung des Auftraggebers erfolgt ein Abruf von 240 PT im ersten Vertragsjahr und je 40 PT in den folgenden Jahren. Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2023 zum 30.06.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2027.
Der Vertrag wird zu Bedingungen der EVB-IT Dienstleistungs-AGB abgeschlossen, die einsehbar sind unter: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Eigenerklärung:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren zur Erstellung von Internetportalen auf Basis von Open Source CMS-Systemen mit folgenden Schwerpunkten:
- Installation, Konfiguration und Anpassung des CMS
- Erstellung eines Layout-Konzeptes
- Erstellung des Internet-Portals
Von den benannten Projekten muss mindestens ein Projekt mit TYPO3 realisiert und mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und/oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
- anonymisierte Lebensläufe von mindestens drei Projektbetreuern, aus denen jeweils die Qualifikation und die Erfahrungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand hervorgehen, folgende Voraussetzungen sind nachzuweisen:
- Mindestens ein benannter Projektbetreuer/Web-Entwickler (Ausbildung als Fachinformatiker oder Fach- bzw. Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Informationstechnik) kann mindestens 3-jährige Erfahrungen in der Installation und Konfiguration von TYPO3-Umgebungen nachweisen.
- Mindestens ein benannter Projektbetreuer/Grafik-Designer (Ausbildung als Mediengestalter oder vergleichbar bzw. ein äquivalenter Fach- bzw. Hochschulabschluss) kann mindestens 3-jährige Erfahrungen in der Erstellung von Layout-Konzepten und Grafiken nachweisen.
- Mindestens ein benannter Projektbetreuer/Web-Designer (Ausbildung als Mediengestalter oder vergleichbar bzw. ein äquivalenter Fach- bzw. Hochschulabschluss) kann mindestens 3-jährige Erfahrungen in der Erstellung von Internet-Portalen auf Basis von TYPO3 CMS bzw. vergleichbaren Open Source CMS nachweisen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung (Eigenerklärung Russland Sanktionspaket) ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.